Da die gesamte Kapitalrücklage in 2013 mit dem Bilanzverlust zum 31.12.2012 verrechnet wurde und zum 31.12.2013 somit kein Bilanzverlust mehr besteht und im Anhang Einzelabschluss auch keine Angaben zu ausschüttungsgesperrte Beträge (§ 285 Nr. 28 HGB, aktive latente Steuern werden auf Einzelebene NICHT ausgewiesen) gemacht wurden, dürfte bilanziell einer Dividende eigentlich nichts im Wege stehen, bin aber auch kein Experte auf dem Gebiet.
Verlustvorträge bei IVU Stand 31.12.2013: GewSt 34 Mio, KSt 38,5 Mio., davon dürfte man unter Beachtung der Mindestbesteuerung noch einige Jahre von zehren, der Steuersatz der IVU ist mit 30,56% angegeben.
Aus dem Konzernanhang Tz 23 und 131 ergibt sich, dass auf KSt 33 Mio. Verlustvorträge keine latenten Steuern gebildet wurden. Das würde bedeuten, dass man in den nächsten 5 Jahren davon ausgeht, (steuerlich) nur 5,5 Mio. Verlustvortrag zu verbrauchen. Das finde ich ehrlich gesagt seltsam bzw. extrem konservativ. Das würde bedeuten, dass in den 5 Folgejahren steuerlich nur 5,5 Mio. Gewinne anfallen. Kann aber auch sein, dass da irgendwelche Sachverhalte vorliegen, die man nicht kennt.
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