Also wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sich hier nicht aufpsielen. Daewoo hat bei überschreiten der Meldeschwellen gar nichts zu tun, sondern IQ Power. Daher bitte ich dich so ein Unfug zu unterlassen und falsche Dinge in die Welt zu setzten. Ganz nebenbei erachte ich eine Strafe von 200.000 € für ein Unternehemen mit Jahrtesumsatz 2009 von 1,1 Millionen für nicht wenig. Mal abgeshen davon, ob 200.000 € überhaupt ausreichend sind, bzw. die normale Strafe sind.
Hier der Auszug aus dem BEHG:
"Erreicht, über- oder unterschreitet eine meldepflichtige Person oder Gruppe 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 oder 66 2/3 Prozent der Stimmrechte an einer kotierten Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz, hat diese innert vier Börsentagen nach Entstehen der Meldepflicht (Verpflichtungsgeschäft) gegenüber der Gesellschaft (Emittent) und der Börse eine schriftliche Offenlegungsmeldung einzureichen."
Ich hoffe die Missverständnisse sind nun geklärt! |