Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn der Arbeitsplatz entfallen ist. Eine außerordentliche Kündigung ist nur verhaltensbedingt möglich. Beide Arten der Kündigung produzieren keinerlei Abfindung. Es ist ein gern und weit verbreiteter Irrtum, dass es nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung gäbe!
Es kann sein, dass trotz einer ungültigen Kündigung das Arbeitsgericht eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses empfiehlt und dann eine Abfindung als Entschädigung empfiehlt. Dabei kann es durchaus um hohe Beträge gehen! Der typische Hintergrund einer solchen "Empfehlung" ist die Kündigung von Vertriebsleuten etc. Man argumentiert, dass aufgrund eines mangelhaften Vertrauensverhältnisses eine Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. Ein weites Feld...
Das Arbeitsamt sperrt einen drei Monate wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Außerdem wird ein großer Teil der Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet, so dass man durchaus mal ein Jahr lang ohne Arbeitslosengeld überwintern darf - selbst wenn man ein Berufsleben lang "eingezahlt" hat. Im fortgeschrittenen Alter verzichtet man besser auf die Abfindung, läßt sich freistellen und kassiert Gehalt für einen entsprechend verlängerten Zeitraum. Einen Job gibt es jenseits der 40..45 nie mehr! Wer jünger ist mag mit der Abfindung besser fahren, die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz sind groß genug.
Meine persönliche Empfehlung nach x Geschäftsführer-Jahren und xx Kündigungsschutz-Prozessen: spart das Geld für den Rechtsanwalt! Kauft Euch den DTV RAtgeber Arbeitsrecht für ein paar Gulden (oder wie diese neue Währung heißt) und macht einen leidenden Eindruck vor Gericht! Das Arbeitsgericht gleicht einem Viehmarkt, ich meine in Bezug auf die Feilscherei... Der eigentliche rechtliche Rahmen ist sehr eng bemessen!
Trotzdem: viel Glück!
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