Ich halte das Szenario weniger für denkbar (sicher nicht absurd -- möglich wäre alles). Der Reorg-Plan wurde ja vor allem wegen mangelnder Rückstellungen für den Tessera Fall und wegen der nicht nachvollziehbaren Bereicherung des Vorstandes abgelehnt. Wenn SPSN jetzt an beiden entsprechend Punkten nachgebessert hat, kann der Richter den Plan eigentlich nur noch annehmen. Den alternativen Plan hat er ja auch abgelehnt mit den Worten (sinngemäß), warum der Plan erst jetzt eingereicht wurde.
Interessant/spannend finde ich den Auszug aus dem BK-Gesetz (U.S.C Section 1329). Möglich, dass noch 'ne Veränderung rein kommt. Im Yahoo!-Board macht sich auch schon Hoffnung (eher verzweifelte Hoffnung) breit, dass noch Commons Holder gegen den Plan klagen. Mal abwarten ... Bin nochmal zu 0.039 rein -- reine Lotterie. |