So sehen die also aus... ;-)
Berufskläger zu Schadensersatz verurteilt
Dutzende Profi-Kläger wie Klaus Zapf überziehen Aktiengesellschaften regelmässig mit Klagen. Ihr Druckmittel ist dabei die Rechtslage, wonach Beschlüsse von Hauptversammlungen erst durchgeführt werden können, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wurden. Ein Gericht sieht nun darin einen Missbrauch. Aktionärsschützer begrüßen das Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen den Umzugsunternehmer und Berufskläger Klaus Zapf. "Das Urteil ist richtig", sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Er sieht in dem Beschluss zudem ein Signal für den künftigen Umgang der Gerichte mit Klägern, die Aktionärsrechte offensichtlich zum eigenen Nutzen missbrauchen. Weiterführende links
* Richter bremsen den Vorstands-Schreck
Im konkreten Fall hatte Zapf einen Hauptversammlungsbeschluss der Nanoinvests AG, die sich inzwischen in Real Estate International Investment AG umbenannt hat, angefochten. Dadurch blockierte er eine Kapitalerhöhung. Er habe jedoch angeboten seine Klage zurückzunehmen, wenn ihm und vier Mitstreitern jeweils 3500 Bezugsrechte für neue Aktien zugestanden würden, stellte das Gericht fest. Dies beweise, dass Zapf die Anfechtungsklage "zu gesetzesfremden Zwecken missbrauchen wollte", heißt es im Urteil, das bereits am 2. Oktober erging. Daher sei seine Anfechtungsklage nicht nur unbegründet, sondern sittenwidrig. Folglich verurteilte das Landgericht Zapf auch zu Schadensersatz für Nachteile, die dem Unternehmen entstehen, so lange es die beschlossene Kapitalerhöhung nicht durchführen kann.
Ähnlich wie Zapf überziehen rund ein Dutzend Profi-Kläger im Verbund mit Rechtsanwälten Aktiengesellschaften regelmäßig mit Klagen. Ihr Druckmittel ist dabei die Rechtslage, wonach Beschlüsse von Hauptversammlungen erst durchgeführt werden können, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wurden. Ist eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse anhängig, kann diese Eintragung jedoch nicht erfolgen. Gerade wenn es, wie im aktuellen Fall, um Kapitalerhöhungen geht, kann dies für Unternehmen kostspielige Folgen haben. Sie müssen dann beispielsweise teure Überbrückungskredite aufnehmen.
"Der Berufskläger setzt darauf, dass es für die Unternehmen teuer wird, wenn sie sich nicht außergerichtlich einigen", sagt Thorsten Hübbers von der Anwaltskanzlei KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins, die das Urteil gegen Zapf erwirkte. Tatsächlich gehen fast alle Unternehmen Vergleiche ein, die den Klägern Vorteile bringen.
Aktionärsschützer Kurz fordert daher den Gesetzgeber auf, solchen Berufsklägern das Handwerk zu legen, ohne aber das Klagerecht der Aktionäre generell zu beschneiden. Geholfen wäre schon, wenn das Freigabeverfahren für den Eintrag im Handelsregister schneller durchgeführt würde. Es kann bereits jetzt vom eigentlichen Klageverfahren abgekoppelt werden. Dennoch dauert es noch mindestens sieben Monate, bis ein Beschluss gefasst wurde. Indem der Klageweg beispielsweise auf eine Instanz beschränkt würde, würden drei Monate gewonnen. Damit würde der Zeitdruck auf die Unternehmen, mit dem die Berufskläger spielen, deutlich begrenzt. |
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