Wann eine Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen verpflichtet ist Von Hansgeorg Bräutigam
Die Berliner Staatsanwaltschaft ist im Fall Friedman in die Kritik geraten. Der frühere Kulturstaatsminister und heutige Chefredakteur der "Zeit", Michael Naumann, sagte, die Ermittlungen seien ein "Skandal eines durchgeknallten Staatsanwalts".
Wer Zeitungen liest und Talkshows sieht und so die Spekulationen über die Ermittlungen und deren angebliche Motivation im Fall des Fernsehmoderators Michel Friedman verfolgt, muss sich langsam die Augen reiben. Es ist schon kaum zu fassen, welcher Wildwuchs ins Kraut schießt und wie man versucht, eine rechtsstaatlich arbeitende Justiz ins Abseits zu stellen.
Was eigentlich glaubt ein ehemaliger Staatsminister, passiert wohl, wenn ein hochrangiges Mitglied der Jüdischen Gemeinde in Deutschland, der zugleich Rechtsanwalt, prominentes CDU-Mitglied und ein bekannter Fernsehmoderator ist, in den Verdacht gerät, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Dabei ist zu unterstellen, dass die meisten inzwischen wissen, dass der Eigenverbrauch straflos ist, weil Gesetzgeber und Rechtsprechung sich zu der Auffassung verstanden haben, wer sich selbst schädigt, muss nicht auch noch bestraft werden.
Anders ist die Sachlage jedoch, wenn im Rahmen von Ermittlungen gegen eine Schleuserbande wegen des Verdachts des Verbrechens des Menschenhandels plötzlich jemand in den Verdacht gerät, er hätte nicht nur straflosen Eigenverbrauch getätigt, sondern hätte einen Dritten zum Verbrauch animiert und ihm dazu etwas gegeben. Dann schlägt es um, und aus dem straflosen Eigenverbrauch wird plötzlich der Erwerb und die Weitergabe von Rauschgift. Und das ist ein anderes strafbares Kaliber.
Wer nun allerdings glaubt, da kann ein Generalsstaatsanwalt aus heiterem Himmel eine Privatfehde führen, der kennt sich im Betrieb einer Staatsanwaltschaft nicht aus. Kein Behördenleiter kann einen Abteilungsleiter oder Dezernenten bei der Staatsanwaltschaft dazu veranlassen, willkürlich jemanden mit einem Ermittlungsverfahren zu überziehen. Die Verfolgung Unschuldiger ist nach § 344 des Strafgesetzbuches ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht ist. Aber das in der Strafprozessordnung verankerte Legalitätsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Und man sollte dankbar sein, dass es Staatsanwälte gibt, die keine Angst vor Königsthronen haben, sondern ohne Ansehen der Person ermitteln, wie es das Gesetz gebietet.
Es ist schon aberwitzig zu meinen, dass erfahrene Angehörige der Abteilung für Organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Person des öffentlichen Lebens leichtfertig mit einem Ermittlungsverfahren überziehen, wenn ihre Anhaltspunkte auf tönernen Füßen stehen. Wer den Behördenapparat und das Stichwort "Berichtspflicht" kennt, weiß auch, dass bei Ermittlungen von besonderem öffentlichen Interesse oder wenn Personen des öffentlichen Lebens berührt werden, die Pflicht besteht, vorher nach oben, d.h. an den Generalstaatsanwalt beim Kammergericht und damit auch an die Justizsenatorin zu berichten. Dass von dort aus ein Stopp angeordnet worden ist, hat niemand berichtet.
Ein weiteres kommt hinzu. Bevor der Staatsanwalt einen Ermittlungsrichter ersucht, einen Durchsuchungsbeschluss zu erlassen, muss er sich selbstverständlich überlegen, ob die begehrte Zwangsmaßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht. Und wer sich in die Seele eines noch so viel beschäftigten unabhängigen Ermittlungsrichters versetzt, der kann vielleicht ahnen, dass dieser in einem Fall, in dem eine hochrangige Person des öffentlichen Lebens in das Fadenkreuz von Ermittlungen gerät, die Akten eher einmal zu viel als einmal zu wenig durchforstet, bevor er seine Unterschrift unter einen Durchsuchungsbeschluss setzt, an den das Bundesverfassungsgericht inzwischen hohe Anforderungen gesetzt hat. Dabei bleibt es immer offen, zu welchem Ergebnis die Ermittlungen letzten Endes führen. Ob es eine Blamage war, steht erst am Ende fest. Aber scheinbar macht das italienische Beispiel - siehe Berlusconi - Schule, indem man bereits im Vorfeld versucht, die Justiz zu positionieren. Berlusconi meint, die ihn verfolgende Justiz sei links. Und wie soll es im Fall Friedman sein?
Der Autor war Vorsitzender Richter am Landgericht und Ermittlungsrichter am Kammergericht |