Die können nicht einmal zwischen Gläubigern und Kläger unterscheiden. (Es sei denn, sie denken, Gläubiger sind diejenigen, die glauben durch eine Klage Rechtsansprüche Erwerben zu können) Im Rechtssinn sind Gläubiger aber diejenigen, die einen Titel oder nachgewiesene Ansprüche haben.
Im Rahmen des GS waren Ansprüche der Altaktionäre angemeldet worden, die darauf abstellen, dass die Aktien aufgrund gefälschter Bilanzen erworben wurden und ihnen somit eine Entschädigung zusteht. Entsprechende Klagen sind anhängig bzw. ausgesetzt weil jetzt versucht wird, sich mit Steinhoff zu vergleichen. (Steinhoff will um die 1,5 mrd auszahlen.) Die Kläger verzichten dann im Gegenzug auf weitere Ansprüche gegen Steinhoff.
Neben diesen jetzt im GS vorgesehen Vergleich gibt es noch die Forderungen der Gläubiger (das sind die Schulden aus Krediten, Anleihen und Schuldverschreibungen etc.) Diese Forderungen der Gläubiger sind bereits fix und sind von dem GS nur dahingehend betroffen, dass diese Gläubiger der Zahlung besagter 1,5 mrd an die Altaktionäre zustimmen müssen. Das sollte jedoch ein Selbstgänger sein (m.M.)
Wenn sich Steinhoff durch besagtes GS von der Unsicherheit der Klageansprüche der Altaktionäre befreien kann, können auch endlich Bilanzen vorgelegt werden. Zusätzlich können die Zinssätze mit den Gläubigern neu verhandelt werden. In Summe ist dann das weitere Überleben des Unternehmens gesichert, welches sich dann auch auf den Kurs auswirken sollte. |