nein! besitzübergang, sofern ich mich an die aussagen der Spezialisten in meiner Firma erinnern kann.
bei der Bezeichnung fob z.b. ist, sobald die ware am board ist -die Reederei der Besitzer der ware -der versender noch der Eigentümer -nach Ausstellung der reedereipapiere, die den besitz der ware dokumentieren und nach Einreichung der für die zahlung notwendigen dokument, eigentlich die zahlende bank -nach Kontoausgleich durch den besteller bei seiner bank, ist der besteller nun rechtmäßiger Eigentümer der ware.
glück auf! umbrellagirl
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