Wenn Asiapac die in dem FAZ-Artikel (#3478) aufgeführten Regeln nicht erfüllen können sollte, bedeutete das nicht den Totalverlust, sondern lediglich, dass die Aktie in Deutschland nicht mehr gehandelt werden kann. Da sie nach Angaben auf der HP der Gesellschaft sonst nirgends gehandelt werden, hinge die zukünftige Handelbarkeit davon ab, ob es Asiapac gelingt, an einer ausländischen Börse gelistet zu werden. In jedem Fall behalten die Aktionäre ihre Ansprüche auf ihren Anteil an Gewinn und Dividende der Gesellschaft.
Es ist nicht klar, in welchem Umfang eine Kapitalzusammenlegung erforderlich wird, weil die Gesellschaft auf ihrer HP zwar die Anzahl der ausgegebenen Aktien, nicht aber deren Nennwert oder das Grundkapital veröffentlicht. Unklar ist ebenfalls, ob Asiapac die Anforderungen an die Höhe des Grundkapitals ohne Kapitalerhöhung erfüllen kann. |