Thompson Creek Metals (Blue Pearl Mng)

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neuester Beitrag: 24.04.21 22:58
eröffnet am: 18.01.07 07:19 von: CaptainSparr. Anzahl Beiträge: 22073
neuester Beitrag: 24.04.21 22:58 von: Lenaldbqa Leser gesamt: 2713836
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18.04.07 14:19

2413 Postings, 6979 Tage caddy1967naja jeder ander muß darauf steuern bezahlen

da ist es denn schon ne menge. mit der anrechnung! keine ahnung, wie gesagt im studentenrecht kenn ich mich da nicht aus.

 

18.04.07 14:19

1080 Postings, 6889 Tage StratocruiserSchoma...

...'nen kleinen Glückwunsch (Wunsch!)
MfG,  Strato  
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18.04.07 14:20

2514 Postings, 7119 Tage Harleyman500danke Caddy

Na dann geh ich wohl mal besser vorher ausgiebig an der Börse shoppen, was? ;-)
Na mal sehen, was da so alles im Sonderangebot ist. ;-)

LG, Harley


 

18.04.07 14:23

2413 Postings, 6979 Tage caddy1967cool make money

dann wollen wir mal hoffen das es jetzt nur noch aufwärts geht.

denn im mom weiß man eigentlich nie in welche richtung es geht.
es kann durchaus noch ein wenig zurückkommen, kann aber auch gut sein das es weiter noch oben geht.

das kam heute von CNN Mattheus.

April 18, 2007

Blue Pearl Posts 2006 Annual Report and April 17 Investor Presentation

TORONTO, ONTARIO--(CCNMatthews - April 18, 2007) - Blue Pearl Mining Ltd. (TSX:BLE)(TSX:BLE.WT.A)(FRANKFURT:A6R), the world's largest publicly traded, pure molybdenum producer, today announced it has posted its 2006 Annual Report on its website at www.bluepearl.ca. The report, which is available in interactive and PDF formats from the home page and in the Investors section, provides pictures and commentary about the Company's operations.

Blue Pearl has also posted its most recent Investor Presentation, dated April 17, 2007, in the Corporate Presentation section of its website.

About Blue Pearl Mining Ltd.

Blue Pearl is the world's fifth-largest molybdenum producer. In October 2006, the Company purchased the Thompson Creek open-pit molybdenum mine and mill in Idaho, a 75% share of the Endako open-pit mine, mill and roasting facility in northern British Columbia, and a metallurgical roasting facility in Langeloth, Pennsylvania. Blue Pearl is also developing the Davidson high-grade underground molybdenum project near Smithers, B.C. The Company has more than 700 employees. Its head office is in Toronto, Ontario. It also has executive offices in Denver, Colorado (including sales and marketing) and Vancouver, British Columbia. More information is available at www.bluepearl.ca.

Cautionary Note Regarding Forward-Looking Statements

This news release contains "forward-looking information" which may include, but is not limited to, statements with respect to the future financial or operating performance of Blue Pearl, its subsidiaries and its projects, the future price of molybdenum, the estimation of mineral reserves and resources, the realization of mineral reserve estimates, the timing and amount of estimated future production, costs of production, capital, operating and exploration expenditures, costs and timing of the development of new deposits, costs and timing of future exploration, requirements for additional capital, government regulation of mining operations, environmental risks, reclamation expenses, title disputes or claims and limitations of insurance coverage. Often, but not always, forward-looking statements can be identified by the use of words such as "plans", "expects", "is expected", "budget", "scheduled", "estimates", "forecasts", "intends", "anticipates", or "believes" or variations (including negative variations) of such words and phrases, or state that certain actions, events or results "may", "could", "would", "might" or "will" be taken, occur or be achieved.
Forward-looking statements involve known and unknown risks, uncertainties and other factors which may cause the actual results, performance or achievements of Blue Pearl and/or its subsidiaries to be materially different from any future results, performance or achievements expressed or implied by the forward-looking statements. Such factors include, among others, general business, economic, competitive, political and social uncertainties; the anticipated benefits of the acquisition not occurring in the expected time frame or at all; the actual results of current exploration activities; actual results of reclamation activities; conclusions of economic evaluations; changes in project parameters as plans continue to be refined; future prices of molybdenum; possible variations of ore grade or recovery rates; failure of plant, equipment or processes to operate as anticipated; accidents, labour disputes and other risks of the mining industry; political instability, insurrection or war; delays in obtaining governmental approvals or financing or in the completion of development or construction activities, as well as those factors discussed in the section entitled "Risk Factors" in Blue Pearl's short form prospectus dated October 13, 2006 which is available on SEDAR at www.sedar.com. Although Blue Pearl has attempted to identify important factors that could cause actual actions, events or results to differ materially from those described in forward-looking statements, there may be other factors that cause actions, events or results to differ from those anticipated, estimated or intended. Forward-looking statements contained herein are made as of the date of this news release and Blue Pearl disclaims any obligation to update any forward-looking statements, whether as a result of new information, future events or results or otherwise. There can be no assurance that forward-looking statements will prove to be accurate, as actual results and future events could differ materially from those anticipated in such statements. Blue Pearl undertakes no obligation to update forward-looking statements if circumstances or management's estimates or opinions should change. Accordingly, the reader is cautioned not to place undue reliance on forward-looking statements.

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  CONTACT INFORMATION
 
Blue Pearl Mining Ltd.
Ian McDonald
Executive Chairman
(416) 860-1438
Email: info@bluepearl.ca

or

Blue Pearl Mining Ltd.
Wayne Cheveldayoff
Director, Investor Relations
(416) 860-1438 or Toll Free: 1-800-827-0992
Email: wcheveldayoff@bluepearl.ca
Website: www.bluepearl.ca

or

Renmark Financial Communications Inc.
Christina Lalli
(514) 939-3989
Email: clalli@renmarkfinancial.com

INDUSTRY: Manufacturing and Production - Mining and Metals  

18.04.07 14:25
1

213 Postings, 6902 Tage make moneydanke caddy

korrekturen gehören dazu. kein problem bei dieser perle

:-)  

18.04.07 14:26
1

2413 Postings, 6979 Tage caddy1967*hehe*

harley, is ja nur noch 1 1/2 jahre zeit. stimmt dann sollte man sich schon mal schlau machen. ;)

 

18.04.07 15:05

25 Postings, 6685 Tage Max7Heute Korrektur... aber morgen kann sich schon der Nachbrenner einschalten :)

Die Reise geht weiter, ich bleibe voll investiert  !   Noch 25 Min dann bin ich gespannt was Perle in Canada macht..

 

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18.04.07 15:11

206 Postings, 6934 Tage G21051976o.T.

 
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18.04.07 15:19

2413 Postings, 6979 Tage caddy1967so,

ich hau denne mal wieder den autopiloten rein. bin wieder zum raport beim captain.

@ pichon  : du weißt ja was du machen mußt oder?

 

ui mein EDITOR is wieda da.

 

18.04.07 15:39

8339 Postings, 6784 Tage rekiwiBetr, Steuerfragen

habe die Steuerdiskussion interessiert verfolgt. Ich denke die Tatsache, dass so viele Fragen auftauchen, ist Beleg dafür dass das Steuerrecht viel zu kompliziert ist. Gut, das können wir hier auch nicht ändern. (Aber wenigstens rudern können wir ja.)
Um das Maß voll zu machen, hätte ich da auch noch mal eine Frage: Evtl. so ähnlich wie der Fall  beim Studenten. Wenn mein Famlilieneinkommen so niedrig ist, dass ich gar keine Steuern zahle, meine Gewinne aus Aktien aber dazukommen ( schätzungsweise in der Höhe eines Jahreseinkommens), zählen die dann auch als Einkommen und werden in der Progression erfasst. Oder muss ich dann garnicht versteuern, was ich mir wünsche , aber mir nicht vorstellen kann. Die Frage betr. natürlich immer nur erzielte Gewinne innerhalb der Spekufrist. Weiss jemand Rat???????
Danke im Voraus  

18.04.07 15:42

239 Postings, 6807 Tage schwuppwie gestern

sieht so aus als wenn die Perle wieder langsam nach oben will.  

18.04.07 15:42

2234 Postings, 6991 Tage RubbelStar1es wird immer gezahlt

was inerhalb der steuerfrist ist :-(  leider

gruss rs1  

18.04.07 15:44
2

2234 Postings, 6991 Tage RubbelStar1Private Veräußerungsgeschäfte in Deutschland

Als Spekulationsgeschäft wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem Wirtschaftsgüter innerhalb kurzer Zeit nach der Anschaffung wieder verkauft werden. Während die regelmäßige Tätigkeit als Spekulant einen Gewerbebetrieb begründet und damit zu gewerblichen Einkünften (Broker) führt, rechnet der gelegentliche Handel zu den Privatgeschäften.

n Deutschland unterliegen auch Gewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Spekulationsfrist der Einkommensteuer. Obwohl umgangssprachlich von einer Spekulationssteuer gesprochen wird, handelt es sich nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern um die Einkommensteuer, die für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften zu entrichten ist. Die privaten Spekulationsgewinne rechnen zu den sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Einkommensteuergesetz.

Zweck des § 23 EStG ist es, innerhalb der Veräußerungsfrist (früher Spekulationsfrist) realisierte Gewinne aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertsteigerungen des privaten Vermögens der Einkommensteuer zu unterwerfen. Dabei werden die folgenden Fälle unterschieden:

   * Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt (Ausnahme: Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden),
   * Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere Wertpapieren, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 1 Jahr beträgt. Dies gilt nicht für Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die nur mit Verlust veräußert werden können.
   * Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung eines Wirtschaftsguts früher erfolgt als der Erwerb,
   * Termingeschäfte.

Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn weniger als 512 Euro beträgt. Wird diese Freigrenze überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften ist möglich. Eine Verrechnung der Verluste mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten ist ausgeschlossen. Die nicht verrechenbaren Verluste werden gesondert festgestellt und können in das vorangegangene Jahr zurück- und das folgende Jahr vorgetragen werden. Bei einem entsprechenden Verlustrück- bzw. -vortrag ist die Verrechnung wiederum nur mit positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich.  

18.04.07 15:45
2

2234 Postings, 6991 Tage RubbelStar1Entwicklungen

Vor 1999 betrug die Spekulationsfrist lediglich 6 Monate für Wertpapiere und 2 Jahre für Immobilien. Im Koalitionsvertrag haben SPD, CDU/CSU vereinbart, in dieser Legislaturperiode die Neuregelung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zu realisieren.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Entscheidung vom 9. März 2004 die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig, wegen einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Diese liege darin, dass nach der gesetzlichen Regelung für diese Steuer Daten nur sehr unzureichend erfasst und geprüft werden können, sodass sich die Finanzverwaltung ohne jede Kontrollmöglichkeit auf die bloße Steuererklärung verlasse. Dies führe im Ergebnis dazu, dass der Staat nur auf die redlich erklärten Gewinne zugreifen wolle, nicht aber auf alle steuerpflichtigen, was einer "Freiwilligensteuer" gleichkomme (sogenanntes strukturelles Vollzugsdefizit).

Um dieses Problem zu lösen führte der Gesetzgeber das Kontenabrufverfahren und die Jahresbescheinigung (§ 24c EStG) ein. Mittels Kontenabrufverfahren können die Finanzbehörden feststellen, welche Konten der Steuerpflichtige hat. Mit der Jahresbescheinigung bescheinigen die Banken den Kunden die entstandenen Gewinne/Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften.  

18.04.07 15:48
1

2234 Postings, 6991 Tage RubbelStar1Ausblick

Die Einführung einer Abgeltungssteuer ab 2009 wirft bezüglich der Veräußerungsgewinn-Besteuerung einige Fragen auf:

  1. Da pro Verkauf die Steuer anfällt: Was ist bei Verlusten?
  2. Wie werden Alt- von Neu-Fällen unterschieden?
  3. Was ist mit bislang unbegrenzt vortragbaren Verlusten?
  4. Wie sind Werbungskosten, insbesondere höhere Verwaltungsgebühren, berücksichtigt?


Quelle: Posting:5438,5439 http://de.wikipedia.org/wiki/Spekulationssteuer  

18.04.07 15:52
1

2234 Postings, 6991 Tage RubbelStar1Beispiel Aktie

Bei Wertpapieren einer Gattung ermittelt sich das Veräußerungsergebnis wie folgt:

Transaktion  Stück Kurs Transaktionskorb  st-frei -pflichtig HEV
--------------------------------------------------
15.06.1998 K  200  70   19980615  200  70   Erster Kauf

14.12.1998 K  200  72   19980615  200  70
                       19981214  200  72   Hinzukauf der Aktie
                       Bestand:  400  71

27.12.1998 V  300  75   19981214  100  72    1000   300

Nach [[FIFO]] werden erst die steuerfreien Posten, dann der Rest entnommen
(1998 gelten noch 6 Monate Haltefrist)

11.08.1999 K  400  67   19981214  100  72
                       19990811  400  67   "Verbilligung"
                       Bestand:  500  68

13.10.1999 K  250  65   19981214  100  72
                       19990811  400  67
                       19991013  250  65   Weitere Verbilligung
                       Bestand:  750  67

27.10.1999 V  300  64   19981214   60  72   "Angstverkauf!"
                       19990811  240  67
                       19991013  150  65
                       Bestand:  450  67          -900

Bei diesem Verkauf gibt es keine Position außerhalb der Frist;
von den steuerpflichtigen Positionen wird proportional entnommen
(1999 und später gelten 12 Monate Haltefrist)

20.12.1999 V  255  78   19990811  120  67   Kurs erholt,
                       19991013   75  65   "Gewinnmitnahme!"
                       Bestand:  195  66,23  360  2295

Hier geschieht beides: Entnahme erst der steuerfreien Posten,
dann proportional aus den (nur noch 2) steuerpflichtigen Posten

11.09.2003 K  105  70   19990811  120  67
                       19991013   75  65
                       20030911  105  70   Nachkauf
                       Bestand:  300  67,55

05.12.2003 K  300  71   19990811  120  67
                       19991013   75  65
                       20030911  105  70
                       20031205  300  71   Weiterer Nachkauf
                       Bestand:  600  69,28

04.04.2004 V  500  75   20031205  100  71    1710  1325   662,50

Kommentar wie 20.12.1999 oben; erstmalig Halbeinkünfte-Verfahren!

02.03.2006 V  100  70                        -100  

18.04.07 15:54
1

2234 Postings, 6991 Tage RubbelStar1Folgende Tabelle verdeutlicht die Behandlung von W

Folgende Tabelle verdeutlicht die Behandlung von Wertpapieren (HEV=Halbeinkünfteverfahren):


ab WP-VK steuerpfl. Verlustanrechnung HEV Berücksichtigung im Topf
vor 1999 bis 6 Monate Rücktrag: 1 Jahr, Vortrag: unbegrenzt nein Zunächst Entnahme steuerfreier Bestand FIFO, dann Entnahme stpfl. Bestand proportional! (alles muss also zum jeweiligen genauen Veräußerungstermin gerechnet werden und der Korb aktualisiert vorgetragen werden)
1999 bis 12 Monate Rücktrag: 1 Jahr, Vortrag: unbegrenzt nein
2002 ja
2004 ja nun auch Entnahme stpfl. Bestand als FIFO
2009 für Neufälle: nie, Abgeltungssteuer ? nein ?



Die Abkehr von der Durchschnittsbewertung der steuerpflichtigen Positionen bis 2003 und Hinwendung zum FIFO-Verfahren ab 2004 (first in, first out = die älteste Position wird zuerst abgebaut) ist die einfache Erfüllung der Gegenforderung der Banken, die ab 2005 die Veräußerungsgewinne der Depotinhaber ermitteln müssen. Im Sinne der Klarheit ist sie sehr zu begrüßen.


Quelle:post.5442+ akt.http://de.wikipedia.org/wiki/Spekulationssteuer  

18.04.07 15:59

8339 Postings, 6784 Tage rekiwiRubbelStar1

vielen Dank für Deine ausführliche Info. Ich weiss jetzt aber immer noch nicht mit welchem Steuersatz ich versteuern muss, wenn ich -so normal- gar keinen Steuersatz habe, da mein Einkommen zu niedrig ist bzw. Familienverhältnisse u.s.w.  

18.04.07 16:01
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2234 Postings, 6991 Tage RubbelStar1ja das ist ne frage für sich

ich schau mal ob ich was finden kann.....


gruss rs1  

18.04.07 16:05

239 Postings, 6807 Tage schwuppnicht so schwer

hast du 10000,- € Gewinn
nach halbeinkünfteverfahren 50 % Steuerpfligtig = 5000,- €
Steuersatz auf diese 5000,- ist nun individuell etsprechend Deinem Einkommensverhältnis.
 

18.04.07 16:05

8339 Postings, 6784 Tage rekiwiRubbelStar1

das ist echt nett!!!! Ich mach jetzt trotzdem erst mal aus. Komm´heute abend wieder.
Bis dann rekiwi  

18.04.07 16:07
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2234 Postings, 6991 Tage RubbelStar1@rekiwi

schau mal unter..... glaube da lässt sich was finden..

http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuertarif


gruss rs1  

18.04.07 16:51

643 Postings, 7076 Tage GeldundCoSteuersterne für RubbelStar1

18.04.07 17:38

206 Postings, 6934 Tage G21051976die steuerdebatte

hat auch was gutes: ich habe mich entschieden meine aktien in jedem fall zu behalten. egal was man für einen steuersatz hat, jedem sollte klar sein, dass er das geld irgendwann mal ausgeben wird und somit weitere 19% steuern fällig sind (von den ggf. 60% spekulationsgewinn nach Steuern, bei  ca. 40% est wären das weitere 12% des ursprünglichen Investmentbetrages, summa summarum 52%) mir wäre das eine eindeutig zu hohe steuerlast: ich werde jetzt meine perlen-aktien verpacken, zudecken, und ganz unten im depot verstauen. ende februar könnte dann schnell ein verkauf anstehen. jetzt aber auf keinen fall...soll sie doch ein wenig zurückkommen, mir egal. wenn doch: zertis, aber wiederum: jetzt noch nicht.  

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