Aber wollen die Anwälte nur Geld verdienen oder haben die es Schwarz auf Weiß?
Vor EY gab es bei WC einen anderen Wirtschaftsprüfer, der schon eine Anzeige gestellt hatte. Ich hoffe, dass ist euch bewusst.
Frage: Haftet der Nachfolgende WP für den Schaden, denn der vorherige WP schon festgestellt und angezeigt hatte?
Soweit mir unser Rechtssystem bekannt ist, ist EY damit auch aus dem Schneider.
Aber das sollte die Kanzlei, jeden der dort Kunde sein will, doch bitte selber belegen können. Auf die Worte allein würde ich nicht mal bei einem Rechtsanwalt mehr verlassen. |