bei euch in Deutschland GAR-NICHTS in Stein gemeißelt ist, gerade bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung, denn da kann ein jedes Unternehmen Morgen alles wieder ganz anders machen und Nichts hat mehr eine Wertigkeit was Gestern noch geplant und besprochen war.
Wenn Robus zum Beispiel einen Großinvestor gefunden hat und der die AG-Form behalten will um zukünftig einen zugang zum Kapital-Markt zu haben, was auch mehr als einleuchtend wäre, dann kann mit der nächsten Meldung von Beate alles wieder hinfällig sein und dann ganz anders ablaufen..... Kann...und reine Spekulation, aber euer Deutsches Insolvenzrecht läßt das auch zu.
Gut, es könnten dann Aktionäre klagen, aber bei steigenden Kursen klagt sicherlich nur ein short, der dann auf den falschen Fuß erwischt wurde.
Quelle: Deutsches Insolvenzrecht |