BIN BETROGEN WORDEN(EBAY) Wer wohnt in der Nähe vo

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neuester Beitrag: 18.03.03 15:40
eröffnet am: 27.01.03 11:24 von: jack303 Anzahl Beiträge: 91
neuester Beitrag: 18.03.03 15:40 von: jack303 Leser gesamt: 13852
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27.01.03 13:00

6049 Postings, 8502 Tage jack303happy du hast post

uf wiedrluagn jack

 

27.01.03 13:07

16600 Postings, 7954 Tage MadChart@jack:

Nachdem Du von anderen Ebayern bereits das gleiche gehört hast, scheint der Fall wohl eindeutig.

Aber trotzdem möchte ich noch erwähnen, dass ich vor einiger Zeit mal selber ein Handy auf Ebay vertickt habe und das Ganze ähnlich angefangen hat. Ich war nämlich so blöd, das Ding einfach als Päckchen -ohne Versandgarantie usw.- zu verschicken, und nach drei Tagen kontaktierte mich der Käufer, ob ich denn langsam mal gedächte, ihm das Handy zu schicken.

Nach geschlagenen 10(!) Werktagen kam das Ding dann gottseidank beim Käufer an, und ich war ziemlich erleichtert. Denn Du kriegst in diesem Fall tatsächlich keinen Einlieferungsschein, da hat man dann echt ein Problem.

Vielleicht hast Du ja Glück und es kommt doch noch...



Viele Grüße



MadChart




 

27.01.03 13:28

3067 Postings, 7799 Tage clipwer ein handy für über 200€ als päckchen verschick

t, ist mit dummheit geschlagen. klingt jedoch nicht so, als wenn er es verschickt hätte, da es scheinbar mehrere gibt die keines bekommen haben.

also da würd ich auch mal vorbeifahren und von faust zu auge sprechen!

wenn einer ein ding dreht wegen 200 € dann lacht der auch über einen brief vom anwalt und letztendlich kann dann auch der richterspruch nix von ihm holen.

bist du ringträger jack ?

 

27.01.03 13:37

6049 Postings, 8502 Tage jack303nur bei besonderen gelegenheiten ;-) sonst nicht

uf wiedrluagn jack

 

27.01.03 13:41

3067 Postings, 7799 Tage clipnimm dir die zeit und klär das selber vor ort

schliess dich doch mit den anderen zusammen, dürfte doch über email kein problem sein....

 

27.01.03 13:43

6049 Postings, 8502 Tage jack303@clip, so bzw. so ähnlich wirds laufen, bin schon

am koordinieren.

uf wiedrluagn jack

 

27.01.03 13:46

95441 Postings, 8507 Tage Happy End@jack

Hast Du´s an die richtige Adresse gemailt (mit 2 x _)?

...oder braucht web.de wieder mal so lange :-((

Gruß
Happy

Trotzdem schon mal Danke ;-)  

27.01.03 13:51

6506 Postings, 8290 Tage BankerslastMann, hier gehts ab

da kann man mal sehen, wie ARIVANER zusammenhalten, wenn einer "der Ihren" in die Pfanne gehauen wird.

@Jack, hast Du meine Mail erhalten?  

27.01.03 13:55

5092 Postings, 8074 Tage dreameagleAlso ich würd die ID veröffentlichen... o. T.

27.01.03 14:18

6049 Postings, 8502 Tage jack303.l

@Happy, da hab ich wohl einen unterstrich vergessen, ist unterwegs
@Bankerslast, ist angekommen und beantwortet
@thomas, Dann machs doch ;-)

uf wiedrluagn jack

 

27.01.03 14:26

21799 Postings, 8910 Tage Karlchen_IRichtig Mahnen will gelernt sein - sonst...

27.01.03 14:32

4112 Postings, 8635 Tage Rexiniwie heist jetzt das schwein?

los her mit der id  

27.01.03 14:33

3286 Postings, 8153 Tage PRAWDAErnsthafter Tipp

Der Nicht-Liefern-Trick

Die Masche:
Alles sah so gut aus: Sie haben den Zuschlag bekommen, rechtzeitig bezahlt, aber die Ware kommt einfach nicht an! Der Horror jedes gutgläubigen Online-Bieters!

Unser Tipp:
Falls Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einem Betrüger aufgesessen sind: eine Frist von sieben Werktagen für die Lieferung setzen! Nach Ablauf der Frist haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das Geld können Sie auch zurück verlangen, wieder mit einer Sieben-Tages-Frist. Bei Beträgen bis 200 Euro leistet oft der eBay-eigene Käuferschutz Ersatz. Andernfalls: Anwalt aufsuchen
 

27.01.03 14:35

16763 Postings, 8282 Tage Thomastradamus@jack303

Verstehe nicht ganz...was soll ich machen?

Gruß,
T.  

27.01.03 18:25

5092 Postings, 8074 Tage dreameagleKarlchen das ist Geschmacklos... o. T.

28.01.03 19:02

25951 Postings, 8334 Tage PichelArtikel in test 1/03

Tipps:
Foren nutzen: www.daea.de  www.asearch.de  www.zitone.org
Käufer: falls der Verkäufer nicht liefert, setzen sie ihm schriftlich eine Frist von 7 Werktagen und drohen, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Falls die Ware dann immer noch ausbleibt, fordern sie ihr Geld zurück und setzen sie dafür erneut schriftlich eine Frist von 7 Werktagen. Vor allem bei hohen Beträgen lohnt sich der gang zum Rechtsanwalt. Bei Preisen bis 200 Euro greift unter Umständen der Käuferschutz der Onlinehäuser.

Gruß Pichel

 

28.01.03 19:30

178 Postings, 7764 Tage zombi18Himmel und Hölle

Ich war es, der Dir das Handy gesendet hat. Warum hast Du mir auch nicht gleich gesagt, dass Du jack303 the Ripper bist. Heul, was mach ich jetzt nur wenn die Ariva Gang mich wegen Dir verkloppt.

Komm mir nur nicht zu nahe, sonst wird Bümmelmann und Partner verständigt  

28.01.03 19:38

1524 Postings, 8928 Tage DaLuigiHeute Abend kommt in Akte2003 ein Bericht ueber ..

EBAY- Betruegereien  

28.01.03 19:38

5241 Postings, 8566 Tage Nobody II@Jack

Ich verstehe dein Problem nicht. Du mußt doch da gar nicht hin. Du hast Namen und Adresse, Bankdaten.

Da kann man doch einiges machen. Lastschriften, Artikel bestellen z.B. 20t Kohle usw.

Gruß
Nobody II  

28.01.03 20:01

178 Postings, 7764 Tage zombi18Was will ich mit 20 tonnen Kohle?

NobodyII wenn ich das NobodyI erzähl kannst Du was erleben.  

28.01.03 20:02

9950 Postings, 8189 Tage Willi1Ähm Jack,

hab ich ganz vergessen, warum lässt Du Deine Bank nicht einfach zurück buchen? Geht , glaube ich 6 Wochen.


Mach gut
Willi  

28.01.03 20:07

5241 Postings, 8566 Tage Nobody II@Zombi18

Bitte nicht !

Dich Erpresser soll der Oberzombi007 holen ;-)

@Willi1

Geht glaub ich nur bei Lastschriften ! Nicht aber bei Überweisungen, weil da dort dein Willen eindeutig war. Geht glaub ich nur in Ausnahmefällen, solange die Gutschrift bei dem anderen nocht nich da ist.

Gruß
Nobody II  

28.01.03 20:16

178 Postings, 7764 Tage zombi18Was würde jetzt StoxDude tun?

Das ist ein klarer Fall für Bümmelmann und Partner  

28.01.03 23:48

21799 Postings, 8910 Tage Karlchen_INobody hat völlig recht. Das kann man auf eine ...

elegante, kreative und sehr wirkungsvolle Methode erledigen, um dem Geschäftspartner zu vermitteln, dass er den Vertrag einhalten sollte.


Ich hatte beispielsweise als Jugendlicher immer das Problem, dass ich in den Discos nur dann gern gesehen wurde, wenn ich reichlich bestellte - obwohl ich schon Eintritt gelöhnt hatte. Da halfen dann eben nur "Erziehungsmaßnahmen" weiter. Freunde von mir - ich war dabei völlig unbeteiligt - hatten zum Beispiel die Idee, Klorollen abzurollen und dann komplett abzuspülen. Natürlich auf allen verfügbaren Toiletten. Umd wenn dann noch das Waschbecken verstopft war und der Wasserhahn trotzdem lief, kam es schon zu einer ziemlichen Sauerei.

Und dann hatten manche noch Spaß daran, Glühbirnen, an die sie rankamen, herauszuschrauben, mit Silberfolie (aus Zigarettenpackungen) zu umwickeln, und dann wieder in die Fassungen hereinzuschrauben.

Wie gehabt - ich hab sowas natürlich nicht gemacht - aber die Kreativität meiner Freunde war recht groß, und der pädagogische Wert erstaunlich.

Also: lasst (legale) Kreativität erblühen - und nicht primitive, gewalttätige Grobheit.

 

29.01.03 01:12

42128 Postings, 9040 Tage satyrwofür braucht man ein handy für 232 euro? o. T.

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