"was ist das für ein Argument:
Zitat Beitrag 543: "die Erstellung eines Halbjahres-Konzernabschlusses im m:access nicht vorgesehen"
Man kann doch nicht die Nicht-Veröffentlichung einer Konzernbilanz zum 30.6.2018 damit begründen, dass man ein Börsensegment mit geringen Anforderungen gewählt hat und deshalb die Investoren über solche Zahlen im Unklaren lässt?"
Da ist auch nicht das Argument bzw. die Begründung! Das ist lediglich die Antwort auf Ihren "Anspruch", man müsse (Ihnen) eine solchen präsentieren.
"wohl (nachvollziehbar) auch keinen wirklichen Erkenntniswert brächte, wird es wohl ebenfalls an nicht zu unterschätzenden Kosten liegen, dass man darauf (nachvollziehbar) verzichtet." ist die Begründung, warum man die Investoren "im Unklaren lässt" ... wobei das nur Ihre Worte sind - da außer Ihnen offensichtlich kein "Investor" ein Problem damit hat, sich also auch niemand "im Unklaren gelassen" fühlt - sondern die Mehrheit der Aktionäre offensichtlich froh ist, wenn die Gesellschaft sich anhand des nicht gegebenen Erfordernis die administrativen Kosten auf ein Minimum beschränken kann ...
"Dann kann man sich auch die vielen Unternehmensmeldungen und Beiträge zum Unternehmen sparen. Denn auch diese werden von maccess in dem Umfang nicht gefordert!"
Auch hier kann sich die Gesellschaft mangels Erfordernis aussuchen, ob sie Meldungen und Beiträge veröffentlicht. Da es von der Mehrheit der Aktionäre offensichtlich positiv aufgenommen wird, dass diese Veröffentlichungen erfolgen, wird dies die Gesellschaft wohl auch weiterhin tun.
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