16.09.2004 - 08:58 Uhr Infineon-Vergleich wird als positiv für Rambus-Klage gesehen
CHARLOTTE (Dow Jones-VWD)--Die Einigung der Infineon Technologies AG, München, mit dem US-Justizministerium wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen stärkt nach Meinung von Beobachtern die Position der Rambus Inc, Los Altos, im laufenden Zivilverfahren gegen Infineon und Micron wegen angeblicher Patentrechtsverletzungen. Die Finanzmärkte reagierten mit hoher Nachfrage nach den Rambus-Aktien, die sich am Mittwochnachmittag um 10,3% verteuerten. Infineon hatte sich zuvor mit dem US-Justizministerium auf Zahlung von 160 Mio USD Strafe geeinigt und in einem Punkt des Verfahrens für schuldig bekannt.
Seit 2002 läuft gegen Infineon sowie Micron Technology Inc, Samsung Electronics Co und Hynix Semiconductor ein Verfahren des Ministeriums wegen Verletzung von US-Kartellrecht im DRAM-Geschäft von Mitte 1999 bis zum 15. Juni 2002. Der Wettbewerber Rambus seinerseits hat Infineon und weitere Hersteller von Speicherchips verklagt und wirft ihnen vor, durch Geheimabsprachen versucht zu haben, das Unternehmen aus dem Markt zu drängen.
Branchenbeobachter in den USA sehen die Glaubwürdigkeit von Infineon nach ihrem Schuldeingeständnis gegenüber dem US-Justizministerium als beschädigt an. Die Einigung könne zugunsten von Rambus im Verfahren gegen Infineon genutzt werden und eine wesentliche Information bei der Urteilsfindung sein, schreibt Analyst Hamed Khorsand in einem Research-Bericht für BWS Financial. Die Nachricht habe materielle Folgen auch für das Rambus-Verfahren gegen die Micron Technology Inc, Boise. Deren Sprecher glaubt allerdings nicht daran, dass der Fall Micron analog zu Infineon liegt und es zu einer Strafzahlung an das US-Justizministerium kommt.
Bei Rambus will sich der leitende Rechtsbeistand zwar nicht direkt zu der Frage äußern, was der Infineon-Vergleich mit den US-Kartellwächtern für das eigene Verfahren bedeutet. Doch verweist John Danforth darauf, dass sein Unternehmen umfangreiches Material über Geheimabsprachen mit den selben DRAM-Herstellern habe, gegen die auch das US-Justizministerium vorgehe. Auch belegten die ihm vorliegenden Dokumente das gleiche ultimative Ende der Absprachen wie im Fall des Ministeriums.
Robert LeFort, Präsident von Infineon North America, sieht dagegen keinerlei Zusammenhang zwischen den Verfahren von US-Justizministerium und Rambus. Beide hätten nichts miteinander zu tun, auch wenn Rambus das Gegenteil behaupten werde. Im einen Fall gehe es um einen Kartellrechtsverstoß, im anderen Fall um geistiges Eigentum. LeFort begründete die Einigung mit den Kartellwächtern mit dem Wunsch seines Unternehmens, den Fall abzuschließen und wieder zu einer normalen Geschäftstätigkeit zurückzukehren. Von Donna Fuscaldo, Dow Jones Newswires; +49 (0) 6196 405 224. unternehmen.de@dowjones.com (ENDE) Dow Jones Newswires/16.9.2004/DJN/rio/bb |