denn hier liegt der Knackpunkt:
"Personen, die zum Nachweisstichtag (27.Juni) noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von einem zur Teilnahme berechtigten Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. "
Sprich Morgan Stanley und Goldman Sachs haben evtl. schon vorher Ihr Stimmrecht angemeldet und es würde mich nicht wundern, da diese Firmen mit dem Anwalt zusammenarbeiten, dass sie ihn bevollmächtigt haben zur Rechtsausübung und er nochmal auf Shoppingtour war mit Geldern aus America. Es ist desweiteren denkbar, dass die Überschreitung der Stimmrechtsanteile und somit die Meldung erfolgen muss, mit der Übertragung der Stimmrechte zusammenhängt. Sprich er wurde von wem auch immer (Goldamn, Stanley etc. ) bevollmächtigt und hält somit Stimmrechte. |