Hallo und guten Tag, ich habe gerade mit der Firma CAT in Hamburg gesprochen. Diese ist für die Balda AG in Sachen Aktien zuständig. Die Firma Elector ist nicht mehr Hauptaktionär sondern Großaktionär. D.h. Elector wollt immer unter 30 % bei Balda AG investiert sein. Sie hält derzeit 29.94 %. Ein Großaktionär hat das Recht, wenn die Aktien nach 3 Monaten im Bestand sind, eine außerordentliche Versammlung ein zu berufen. D.h. das Elector das Recht hat, derzeit ist aber das Beschwerdeverfahren, zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung von Balda AG, wiedermal, d.h. zum 2. Mal vor dem OLG Hamm gelandet. Der Herr Reuter, von der Firma CAT, Tel. 040 30374419, meinte, es ist zur Zeit etwas sehr verfahren, da auf der einen Seite die Einberufung zur außerordentlichen HV Bestand hat, auf der anderen Seite, wiedermal die Beschwerde vor dem OLG Hamm vorliegt. Alle Aktionäre, welche nicht zu HV fahren, sollten bei Ihrer Balda aktienführenden Bank anrufen und Ihre Stimmen zu den Themen von Elector der Bank übertragen. Aber jeder solle seiner Bank mitteilen, was Sie dort äußern solle, es gäbe einen Fragebogen. Ich rufe jetzt bei Flatex, meinem Broker, mal an. Also Leute die hamse doch nicht mehr alle...... |