...hier bei Walter Bau nach Werbung für eine tote Aktie. Ist es nicht sogar verboten, andere zu animieren, in eine künstliche Nachfrage zu investieren ? Nein, Moment, ist nicht lt. MMVO 2016 sogar der VERSUCH bereits ein Vergehen ?
Genau, der Skontroführer achtet schon darauf. D.h. falls er Auffälligkeiten feststellt, DANN wird er aktiv. So will es die neue Marktmissbrauchsverordnung. Einfach mal nachlesenoder einen Fachanwalt um Rat fragen...
Wissen Sie auch, warum er nachgefragt hat ? Ich vermute, weil das eine Anweisung ist.
Wer sagt mir, dass sie selbst keinen finanziellen Nutzen daraus ziehen ? Oder hier sogar nur deshalb schreiben ? Also ein Scalping betreiben ?
Wie kann ich da sicher sein, wo Walter Bau doch bereits hinter dem Schlusstermin und kurz vor dem Ende des Insolvenzverfahrens steht und die Aktie damit wegen §218 Insolvenzordnung und §274 Aktiengesetz wertlos ist ?
Danke, nien. Das ist mir zu viel Risiko, neben dem möglichen finanziellen Verlust.
Nur meine Meinung. |