auf das Insolvenzgericht wie es den Insolvenzplan prüft. Wenn alle an einem Strick ziehen - Insolvenzverwalter, Insolvenzplanersteller (Investor), Insolvenzgericht und Gläubiger, dann müssen noch die formalen Schritte eingehalten werden. Es gibt solche und solche Insolvenzverfahren. Es braucht nur ein Gläubiger irgendetwas zu widersprechen oder die Abstimmung zum Insolvenzplan keine Mehrheit zustande kommen....Ich denke aber, da schon Vorbereitungen mit der HV getroffen und umgesetzt wurden, sollte dies ja erst gemacht worden sein, wenn man sich im Insolvenzverfahren sicher ist. Ich habe schon einige an Cold-IPOs gesehen, wenn es Probleme gab, dann meistens, wenn die Gläubiger untereinander verstritten sind und/oder mit dem Investor. Bei Maier+Partner habe ich zumindest nun nichts dergleichen gehört. Wer weiß mehr? |