Hallo Phantom, hallo vengo, Verluste durch die Veräußerung in 2008: Anschaffung und Veräußerung liegen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist, dann Verlust verr. in 2008 und in der zukunft. In 2008 ist noch zwischen (HEV) Halbeinkünfteverfahren und (nicht HEV) nicht halbeinküfteverfahren zu unterscheiden. (Anlage SO der Einkommensteuererklärung) Diese Verluste werden als Verlusttopf 1 bezeichnet. Verluste durch die Veräußerung in 2009: Anschaffung und Veräußerung liegen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist, dann Verluste nur bis 2013 verrechenbar. (Anlage SO der Einkommensteuererklärung). Diese Verluste fallen unter Verlusttopf 1 aber werden gesondert festgehalten, da Verrechenbarkeit nur bis 2013 möglich. Liegen Anschaffung und Veräußerung nicht innerhalb der Spekulationsfrist, dann liegen keine steuerlichen Verluste vor, die verrechenbar sind. Zum Beispiel Anschaffung Jan. 2008 und Veräußerung Mrz. 2009. Verluste durch die Veräußerung in oder nach 2009: Anschaffung in 2009 und die Veräußerung in 2009 oder nach 2009, die Verluste fallen in den Verlusttopf 2. Diese Verluste werden Bankintern verrechnet oder auf Antrag bei der Bank schriftlich für die Einkommenssteuererklärung festgehalten. Dort können diese Verluste mit den Gewinnen anderen Banken verrechnet werden. Zu der Frage Verluste aus Coba Aktien. Grundlegend sollte es so sein, da die Aktien in 2008 angeschaft wurden und in 2008 noch die einjährige Spekulationsfrist geltung hatte, endet die steuerliche spekulationsfrist 2009. Deine Verluste sind nicht mehr verrechenbar. Ich werde aber noch mal einen Kollegen fragen, der Spezialist für die Einkommensteuer ist. Vielleicht kennt der ja noch weitere Sonderregelungen oder Möglichkeiten, wie man das ganze umgehen kann. Deine zweite Frage wende ich dann auch gleich mal klären. Einkommensteuer ist nicht mein Spezialgebiet und das ist zu speziell. J Ich melde mich spätestens Montag 29.11. |