Die Mindestvergütung beträgt für Strom aus Geothermieanlagen, die bis zum Jahr 2009 installiert werden:
bis einschließlich einer Leistung von 5 Megawatt (MW) 15 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh), bis einschließlich einer Leistung von 10 MW 14 Cent/kWh, bis einschließlich einer Leistung von 20 MW 8,95 Cent/kWh, ab einer Leistung von 20 MW 7,16 Cent/kWh. Die Vergütung für eine installierte Anlage bleibt über 20 Jahre konstant und wird bis zum Ende des 20. auf den Inbetriebnahmezeitpunkt folgenden Jahres gezahlt (also bis 31. Dezember 2024 für eine 2004er Anlage). Für Neuanlagen, die ab dem Jahr 2010 installiert werden, sinkt der Vergütungssatz um jeweils ein Prozent, gemessen an den Werten des jeweiligen Vorjahres, bleibt dann aber ebenfalls über 20 Jahre konstant.
Photovoltaikanlagen:
Die Mindestvergütung beträgt für Solarstromanlagen, die im Jahr 2008 [3] [2007/2006/2005/2004] installiert werden:
generell, z. B. auf Freiflächen, 35,49 [37,96/40,6/43,4/45,7] Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh), auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand bis einschließlich 30 kW 46,75 [49,21/51,80/54,53/57,4] Cent/kWh, auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand ab 30 kW 44,48 [46,82/49,28/51,87/54,6] Cent/kWh und auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand ab 100 kW 43,99 [46,30/48,74/51,30/54,0] Cent/kWh. Die Vergütung erfolgt anteilig: Bei einer Dachanlage mit einer Spitzenleistung von 40 kW wird für 30 kW eine Vergütung von 46,75 [49,21/51,80/54,53/57,4] Cent/kWh gezahlt, für die restlichen 10 kW werden 44,48 [46,82/49,28/51,87/54,6] Cent/kWh gezahlt.
Die Vergütung für eine installierte Anlage bleibt über 20 Jahre konstant und wird bis zum Ende des 20. auf den Inbetriebnahmezeitpunkt folgenden Jahres gezahlt (also bis 31. Dezember 2027 für eine 2007er Anlage). Der Vergütungssatz sinkt um jeweils 5 Prozent pro Jahr (für Freiflächenanlagen seit 2006 um 6,5 Prozent), gemessen an den Werten des jeweiligen Vorjahres, bleibt dann aber für die Anlage über 20 Jahre konstant. Eine Mitte 2008 installierte 4 kWp-Dachanlage, die bei einem angenommenen Ertrag von 850 kWh/Jahr/kWp durchschnittlich pro Jahr 3.400 kWh Strom liefert, erwirtschaftet somit 20,5 Jahre * 0,4675 €/kWh * 3.400 kWh/Jahr = 32.600 €. Für Solaranlagen werden zudem günstige KfW-Kredite angeboten, wodurch kein Eigenkapital für die Anlagenkosten eingesetzt werden muss. Der Betreiber einer Solaranlage kann sich zudem als Unternehmer beim Finanzamt einstufen lassen und muss daher keine Mehrwertsteuer für sämtliche mit der Anlage im Bezug stehenden Kosten bezahlen. Auch die EEG-Vergütungen sind in Netto-Preisen angegeben. |