Anspruchsberechtigte Aktionäre und nicht-anspruchsberechtigte Aktionäre Die Sachausschüttung steht den Aktionären zur Verfügung, deren Namen am Stichtag im Mitgliederregister der Gesellschaft eingetragen sind, wird jedoch nicht auf nicht qualifizierte Aktionäre ausgeweitet. Aktionäre mit eingetragenen Adressen außerhalb von Hongkong Auf der Grundlage des Mitgliederregisters der Gesellschaft zum 21. Dezember 2021 gab es insgesamt 11 Anteilseigner, deren im Mitgliederregister der Gesellschaft angegebene Adressen außerhalb von Hongkong lagen, darunter fünf Übersee-Jurisdiktionen, darunter Australien, die Britischen Jungferninseln, das chinesische Festland, Macau und die USA, mit einem Gesamtanteilsbesitz von 2.769.353.842 Anteilen, was insgesamt etwa 28,84 % der Gesamtzahl der ausgegebenen Anteile zum Geschäftsschluss am 21. Dezember 2021 entspricht. Nicht-qualifizierende Aktionäre haben keinen Anspruch auf die JD.com-Aktien und erhalten stattdessen Bargeld anstelle der JD.com-Aktien für die von ihnen gehaltenen Aktien auf der Grundlage von 1 Stammaktie der Klasse A von JD.com für je 21 am Stichtag gehaltene Aktien. Es wird kein Bruchteil einer JD.com-Aktie ausgeschüttet. Dennoch werden Bruchteile von Ansprüchen auf JD.com-Aktien sowohl von berechtigten Aktionären als auch von nicht berechtigten Aktionären (d.h. deren Aktienbesitz an der Gesellschaft kein ganzzahliges Vielfaches von 21 Aktien ist) in Form einer Barauszahlung verteilt. 1
Die Abfindungszahlungen für die qualifizierten Aktionäre und die nicht qualifizierten Aktionäre werden entweder durch (i) die Veräußerung der entsprechenden JD.com-Aktien auf dem Markt so bald wie möglich am oder nach dem Tag der Versendung der Aktienzertifikate für die JD.com-Aktien (derzeit voraussichtlich am oder um den 25. März 2022, Freitag) und/oder (ii) aus internen Mitteln der Gruppe finanziert, wobei der an diese Aktionäre auszuschüttende Betrag auf der Grundlage des Schlusskurses der Aktien von JD.com an der Börse |