Unsauber wie so häufig formuliert vom Gesetzgeber hier, der Begriff „Ankündigung“, aber deswegen eben klarstellende Richter, die die Lehrer im Bundestag effektiv in Gesetz ummünzen, auch wenn wir römisches Recht haben.
Die werten Bundestagler und deren Juristen von der Dorfuni mit rechtem Parteibuch (also im Regelfall eher linkem bei diesem Thema) meinten zu sagen, 30 Tage vor Bekanntgabe JA nicht handeln. Und gerne auch 30 Tage vor Quartalzahlen nicht. Da das aber ehrlicherweise Blödsinn ist nur wenn abzusehen ist, wenn die Zahlen wesentlich abweichen von den Vorabbekanntmachungen
Braun ist ein heller Kopf, nur eben kein Politiker |