du hast bei einer anderen Bank nur was unterschreiben müssen: weiis nich mehr genau, wie das hieß, aber dann durftest du
also erst mal für Akltienhandel DANN , wenn mit OS handeln wolltest , noch ein anderes Papier. mit der Bestätigung von dir, das du erfahrung darin hast. Das galt auch nur 1 Jahr, dann mußtest du wieder zur Bank, es neu unterschreiben. Dei BB-Bank setze INTERN für ihre Kunden, noch einen drauf, indem sie 50.000 DM als Mindest-Kontobestand regelte, wo du OS überhaupt kaufen durftest. Heute ist das bei BB-Bank so: Wenn du noch nie OS gekauft hast, und machst das online, dann poppt ein Fenster auf, wo du alles durchlesen mußt und am schluß bestätigen, die 50000 Mindet-Einlage ist entfallen.
Da hat sich doch vor Jahren mal ein Gesetz geändert, das die ganzen Bescheinigungen vor Ort bei der Bank entfallen konnten. |