Ich wollte eigentlich zum Ausdruck bringen, dass es keineswegs so abwegig ist, dass Glücksspielunternehmen Umsatz und Gewinn veröffentlichen (wie du in Post # 3715 behauptest). Gerade wenn man sich daran beteiligen kann.
Weiters ist es relativ egal, ob der Vertriebspartner (Sponsor) oder das Unternehmen das Glücksspiel als Investment bezeichnet. Strafrechtlich und schadenersatzrechtlich ist dieser Umstand relevant. Lediglich der Adressat der Strafsanktion bzw Schadenersatzforderung ändert sich. Im ersten Fall sind es die Vertriebspartner. Im zweiten Fall die Entscheidungsträger des Unternehmens. Auch wird zu überlegen sein, ob das Verhalten der Vertriebspartner nicht dem Unternehmen zuzurechnen ist. Das Unternehmen sollte seine Partner im Griff haben oder zumindest derart schulen, dass so etwas nicht vorkommen kann.
Mit dem Meinl European Land Beispiel wollte ich nur darlegen, wie schnell etwas als sicher angepriesen gilt. Die Folgen für MEL waren bekanntlich verheerend. Dabei waren die Anleger (Aktionärsrechte) damals rechtlich noch viel besser gestellt als der Spieler im NG. Hier könntest du wieder argumentieren, dass jeder Laie wissen hätte müssen, dass es sich um Aktie mit den immanenten Risiken handelt. Dies wurde bestimmt versucht, wie wie man sieht - ohne Erfolg.
Überdies sind die ständigen Forderungen der "Lopocaner" nach Informationen zur Entwicklung des Unternehmens ein Indiz dafür, dass das NG von vielen als Beteiligungsform gesehen wird. Auf der Startseite steht sogar: "Möchtest du an einer Online Spieleplattform beteiligt sein?". Bei einem Glücksspiel gibt es keinen Grund Informationen vom Anbieter zu wollen und schon gar kein Recht darauf.
Zuletzt sei angemerkt, dass dir ein bisschen Distanz zum Thema und tief Durchatmen nicht schaden würde. Du driftest zunehmend ins Peinliche ab. |