QUELLE:
Ad hoc: S.A.G. Solarstrom AG: Verfahrenseröffnung als Regelinsolvenz zum 1. März 2014
20:40 13.02.14
S.A.G. Solarstrom AG / Schlagwort(e): Insolvenz 13.02.2014 20:35 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
-------------------------------------------------- S.A.G. Solarstrom AG: Verfahrenseröffnung als Regelinsolvenz zum 1. März 2014 Freiburg i. Br., 13. Februar 2014. Der Vorstand der S.A.G. Solarstrom AG (WKN: 702 100, ISIN: DE0007021008) hat heute entschieden, das bislang in Eigenverwaltung geführte Insolvenzverfahren zur Verfahrenseröffnung, die voraussichtlich am 1. März 2014 erfolgen wird, in ein Regelinsolvenzverfahren zu überführen. Diese Entscheidung erfolgte in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter Dr. Jörg Nerlich. Das Verfahren, das die S.A.G. Solarstrom AG mit der Antragstellung der Insolvenz am 13. Dezember 2013 eingeleitet hatte und das im Sinne der Zielsetzung verläuft, das Unternehmen unter Nutzung der vorliegenden Strukturen fortzuführen, wird bis zur Eröffnung weiterhin in Eigenverwaltung geführt. Dabei hat das Eröffnungsverfahren gezeigt, dass bei Investoren und Gläubigern bislang nur wenige Erfahrungen mit dem vergleichsweise neuen Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung vorliegen. Nach übereinstimmender Einschätzung kann !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!die Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens mit den Mitteln des Insolvenzverfahrens in dem bekannteren Regelinsolvenzverfahren einfacher und schneller umgesetzt werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ziel des Insolvenzverfahrens bleibt unverändert, die Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens mit allen Geschäftsfeldern, die vom Vorstand maßgeblich mitgestaltet wird.
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