Windparkbetreiber bzw. Steuerzahler müssen für die Bergung von Müll aufkommen? Nur mal eben auf der Zunge zergehen lassen: Müll, das man vorraussichtlich billigst entsorgt hat, in der Annahme, das es niemanden stören könnte?
Hier hat der Staat versucht Geld zu sparen und holt es sich nun vom Bürger wieder. Das wäre nach meinem Rechtsempfinden nicht auf die Umlage anzurechnen, sondern auf dem Staatshaushalt im ganzen. Es handelt sich um aufgeschobene Altschulden!
Nur weil das Problem im Zuge einer Maßnahme aufgetreten ist, heißt es nicht, daß diese Maßnahme die Verantwortung dafür zu tragen hat.
EEG-Umlage gehört abgeschaft! Die Energiewende ist im Interesse des Staates und nicht im Interesse des Bürgers begründet. |