mal schauen was der RA Jaffe daraus machen wird....... Ich freue mich jetzt schon
Wohl aber besteht eine Haftung der Wirtschaftsprüfer, wenn sie schuldhaft oder grob fahrlässig handeln und dadurch Fehler im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Da die Schadenssummen leicht extrem hohe Werte annehmen können, besteht in vielen Ländern eine gesetzliche Begrenzung der Haftung sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. In der EU gibt es eine Haftungsbegrenzung für Fahrlässigkeit bei der gesetzlichen Abschlussprüfung in Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland und Slowenien. In der Empfehlung 2008/473/EG der Europäischen Kommission vom 5. Juni 2008 wird allen EU-Mitgliedstaaten nahegelegt, eine Haftungsbegrenzung einzuführen. |