M.Minninger
: Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt
Beschluss B.A.U.M. Aktiengesellschaft, Hamburg Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Namen lautenden Stammaktien, ISIN DE000A0AYX23, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 29.01.2015 wirksam. Frankfurt am Main, 29.07.2014 Frankfurter Wertpapierbörse Geschäftsführung