Hypo Real EstateEnteignung aus MissgunstVon Joachim Jahn Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt: Den Staat und die HRE-Aktionäre verbindet ein ganz besonderes Verhältnis 10. April 2009 Im Ringen um die Zockerbank Hypo Real Estate (HRE) hat der "Showdown" begonnen. Kaum hat Bundespräsident Horst Köhler das "Rettungsübernahmegesetz" unterzeichnet, unterbreitet die Bundesregierung den privaten Aktionären eine Übernahmeofferte. Zuckerbrot und Peitsche: Der angebotene Kaufpreis liegt sogar noch leicht über dem aktuellen Kurswert der Anteile. Doch klar ist auch: Wenn jetzt der amerikanische Finanzinvestor Christopher Flowers nicht verkauft, soll er enteignet werden. Demonstrativ hält ihm Finanzminister Peer Steinbrück die Folterinstrumente in Gesetzesform vor Augen, die ihm die Zwangsvergesellschaftung des Immobilienfinanzierers ermöglichen sollen. Wie bei einem Spielfilm aus dem "Wilden Westen" verfolgt das Publikum genüsslich das finale Duell zwischen dem Sheriff und dem Ganoven. Das Zeitfenster für eine spektakuläre Enteignung von Flowers - und übrigens auch von weiteren Anlegern aus dem Streubesitz - ist dramatisch eng. Bis Ende Juni müsste das Bundeskabinett eine spezielle Verordnung auf den Weg gebracht haben. Ein Schritt, der in der Marktwirtschaft Deutschlands sonst nur Kleingärtner trifft, die etwa einer Ortsumgehung oder neuen Bahnstrecke im Wege stehen. Doch ist die HRE praktisch pleite. Vermutlich hätte die Aufsichtsbehörde Bafin sie längst geschlossen, wenn eine buchstabengetreue Anwendung des Kreditwesengesetzes hier nicht ein solches Politikum wäre. Braucht der Staat überhaupt Flowers' HRE-Anteile? Dass das Überleben dieses Geldinstituts für das gesamte Finanzsystem wichtig ist, wird von kaum jemandem bezweifelt - selbst von jenen nicht, die sonst staatlichen Interventionen zugunsten einzelner Unternehmen oder Branchen ablehnend gegenüberstehen. Die eigentlich fällige Marktbereinigung bleibt aus; Misswirtschaft wird nicht bestraft, sondern auf Kosten des Steuerzahlers ausgebügelt. Steuerzahler und Ordnungspolitiker ballen die Faust in der Tasche: Mehr als 100 Milliarden Euro haben Staat und private Investoren bereits in die marode Bank gepumpt, die sich trotzdem noch immer als Fass ohne Boden zu erweisen scheint. Dass unter diesen Umständen die Regierung Flowers nicht zum Krisengewinnler ihrer Rettungsaktionen machen will, ist zwar verständlich. Dieser Investor hat sich mit seiner Milliardenanlage verspekuliert, und ohne die Hilfestellung des Staates wären seine Anteile vermutlich gar nichts mehr wert. Doch bei näherem Hinsehen hat diese Argumentation einen Haken. Weder der Sozialdemokrat Steinbrück noch seine christdemokratische Kanzlerin Angela Merkel haben überzeugend dargelegt, warum der Staat die Anteile von Flowers überhaupt brauchen sollte. Wenn eine Enteignung aber nicht zwingend notwendig ist, ist sie verfassungsrechtlich schlicht verboten, da unverhältnismäßig. Nicht ohne Grund hat die große Koalition dies auch ausdrücklich in ihr neues, zweites Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes hineingeschrieben. Das Säbelrasseln der Politiker zielt also nicht nur auf die Verhandlungsbereitschaft des ungeliebten Großaktionärs, der weichgeklopft werden soll. Wohl mehr noch sollen dadurch die im September zum Wählen aufgerufenen Bürger besänftigt werden, die für das Versagen der staatlichen Bankenaufsicht teuer bezahlen müssen. Missgunst rechtfertigt keine Enteignung Der Fahrplan sieht nämlich so aus: Zunächst wird eine Hauptversammlung einberufen, um die Bilanz zu bereinigen ("Kapitalschnitt") und anschließend die Ausgabe neuer Anteile zu beschließen. Diese soll der staatliche Rettungsfonds Soffin übernehmen, der im Gegenzug für seine Finanzspritze die Mitspracherechte eines regulären Miteigentümers erhält. Die Einladungsfrist hierfür ist schon durch das Notgesetz vom Oktober auf einen Tag verkürzt worden. Nun reicht überdies ein herabgesetztes Quorum, nämlich (bei ausreichender Präsenz) die einfache Mehrheit. Und Minderheitseigner, die sich durch Gegenstimmen dem Rettungskommando verweigern, sind gesetzlich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet worden - seien sie unternehmerisch beteiligt wie Flowers oder Angehörige der berüchtigten Schar von Berufsklägern mit winzigen Anteilen. Deren hinlänglich bekannten Blockademöglichkeiten durch Beschreiten des Rechtswegs sind obendrein zusätzlich beschnitten worden. Die erforderlichen Kapitalmaßnahmen dürften also kaum scheitern. Dazu kommt: Mit dem aktuellen Ergänzungsgesetz ist die Schwelle für den Zwangsausschluss von Minderheitsaktionären auf 90 Prozent gesenkt worden. Der Machtübernahme durch den Bund steht bei der HRE also wohl nichts im Wege. Sollte überhaupt noch jemand anders an Bord bleiben, gibt es nichts, was er auf Grundlage des hierfür zurechtgestutzten Aktienrechts noch durchsetzen oder vereiteln könnte. Das Argument, eine reine Staatsbank könne zu günstigeren Bedingungen Geld am Kapitalmarkt aufnehmen, überzeugt ebenfalls nur begrenzt: Ein zugrundegewirtschaftetes Finanzinstitut, das sich erst noch ein tragfähiges Geschäftsmodell suchen muss, dürfte nicht für ein gutes Rating taugen. Missgunst hingegen rechtfertigt keine Enteignung. Zumal: Falls Flowers' HRE-Anteile wieder im Wert steigen sollten, würde davon der Bund als künftiger Großaktionär erst recht profitieren. Quelle: http://www.faz.net/s/...65A1A0E2FDF2BD42EB~ATpl~Ecommon~Scontent.html Endlich erkennt auch die FAZ, was hier eigentlich abgeht ....man glaubt es nicht, nach all den unsachlichen und blamablen Kommentaren, die man z.Teil auch in der FAZ lesen konnte!!!!!!
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