wurde im frühjahr hier ja schon durchgekaut. Schließung des Open Market / First Quotation Board der Frankfurter Wertpapier-börse (und genau hier ist ROK gelistet) I. Hintergrund Die Deutsche Börse AG („DBAG“) hat am 6. Februar 2012 per Rundschreiben (Rund-schreiben Open Market Nr. 01/12) bekanntgegeben, dass das First Quotation Board („FQB“) im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Börse zum Ende des dritten Quartals 2012 geschlossen wird. Begründet wurde dieser Schritt mit Hinweisen auf Marktmanipulationen im FQB, die bereits mehrfach die BaFin zur Veröffentlichung von konkreten Warnhinweisen auf ihrer Internetseite veranlasst hat. Die im vergan-genen Jahr bereits von der Frankfurter Börse beschlossenen Änderungen der All-gemeinen Geschäftsbedingungen der DBAG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse („FWB-AGB“, s. hierzu unseren Client Alert vom 3. Februar 2011) waren insoweit offensichtlich nicht ausreichend. Parallel zur angekündigten Schließung des FQB sollen künftig auch die für den Entry Standard geltenden Regeln verschärft werden. Insbesondere soll der Zugang zum Entry Standard stets als ein öffentliches Angebot gelten und somit eine Prospekt-pflicht nach § 3 WpPG auslösen. Ferner sollen die Folgepflichten im Entry Standard verschärft werden, und der Emittent soll nunmehr direkt, statt wie bisher mittelbar über seinen begleitenden Handelsteilnehmer, zur Erfüllung der Folgepflichten ge-genüber der Börse verpflichtet sein. Darüber hinaus muss es sich bei dem beglei-tenden Handelsteilnehmer zukünftig um ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleis-tungsinstitut entsprechend § 32 Abs. 2 BörsG handeln. Betroffen von diesen einschneidenden Maßnahmen sind rund 450 Unternehmen, die derzeit im FQB der Frankfurter Börse notiert sind, darunter vor allem Emittenten aus Deutschland, Kanada, England sowie der Schweiz und den USA. - 2 - II. Konsequenzen für im FQB einbezogene Unternehmen Aufgrund der Maßnahmen besteht für im FQB einbezogene Unternehmen sehr kurz-fristig konkreter Handlungsbedarf, wenn sie ein Listing an der Frankfurter Wertpa-pierbörse („FWB“) aufrechterhalten wollen. Vorzubereiten sind insbesondere der Wertpapierprospekt, der für die künftige Einbeziehung in den Entry Standard oder eine Notierung im regulierten Markt erforderlich sind. Dies setzt voraus, dass ent-sprechende geprüfte Finanzdaten vorliegen, die auch in dem Wertpapierprospekt dargestellt werden müssen. 1. Voraussetzung für das Listing im Entry Standard a. Veröffentlichung eines BaFin – gebilligten Wertpapierprospektes Aufgrund der Fiktion eines öffentlichen Angebots im Rahmen der künfti-gen Einbeziehung in den Entry Standard, wird es für das Unternehmen nunmehr erforderlich sein, einen von der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht („BaFin“) gebilligten Wertpapierprospekt zu ver-öffentlichen, der den Vorgaben des Wertpapierprospektgesetzes („WpPG“) und der EU – Prospektverordnung entspricht. Prospektinhalt Der Wertpapierprospekt soll es dem Anleger ermöglichen, sich ein zu-treffendes Urteil über die Wertpapiere und das diese emittierende Unter-nehmen machen zu können. Er ist gemäß § 5 WpPG in einer leicht analy-sierbaren und verständlichen Form zu verfassen und wie folgt zu glie-dern: Zusammenfassung, Risikofaktoren, Allgemeine Informationen, das Angebot, Gründe für das Angebot, Dividenden und Dividendenpolitik, Ka-pitalausstattung und Verschuldung, Verwässerung, ausgewählte histori-sche Finanzinformationen, Darstellung und Analyse der Finanz- und Er-tragslage, Geschäftstätigkeit der Emittenten, Aktionäre, Geschäfte mit nahestehenden Personen, allgemeine Angaben über den Emittenten, An-gaben zu Organen und Mitarbeitern, Angaben zu Aktienkapital, Aktien-übernahme, Besteuerung, Finanzinformationen, jüngster Geschäftsgang und Aussichten. |