davon gehe ich auch aus, dass die Anleihen untereinander gleichwertig sind.
In den Ausgabebedingungen, steht zwar dass die Anleihen nachrangig sind, aber es steht auch, dass sie gleichwertig sind und es staht auch, dass sie vorrangig sind(vor Aktien).
Und jetzt pickt man sich den Begriff nachrangig aus, und behauptet, dass die Anleihen nachrangig im sinne von §39 InsO. sind.
Für mich ist der Begriff nachrangig aus den Ausgabebedingungen nicht gleich zu setzen mit dem Begriff nachrangig aus der InsO.
Ich habe daher meine Forderungen ganz normal als Forderungen an den Sachwalter, also den piepenburg angemeldet. Entsprechende Vordrücke gibt es im internet, sogar für das Land NRW. verzeiht mir, den link habe ich nicht parat |