US-Senatsausschuss will Zuständigkeit der Fed begrenzen
Im US-Senat zeichnet sich eine Einigung über die umstrittene Finanzmarktreform ab.
Dabei solle der Notenbank Federal Reserve die Bankenaufsicht entzogen werden, sagten zwei mit dem Vorgang vertraute Personen. Die Mitglieder des Bankenausschusses hätten sich darauf geeinigt, die Rolle der Fed auf die Geldpolitik zu beschränken. Die Notenbank solle aber Kreditgeber der letzten Instanz bleiben. Damit könnte der Gesetzesentwurf des Senats deutlich über den Vorschlag des Repräsentantenhauses hinausgehen, nach dem die Aufgaben der Fed nicht so stark beschnitten werden sollen.
Der demokratische Ausschussvorsitzende Christopher Dodd und der Banken-Experte der Republikaner, Richard Shelby, wollen sich auf einen Kompromiss zur Finanzmarktreform einigen, bevor sich der Senat zur nächsten Sitzung am 20. Januar trifft. Demokraten und Republikaner in dem Ausschuss sind sich den Kreisen zufolge bei der Rolle der Fed weitgehend einig. Ausschussmitglieder werfen der Fed eine zu lasche Regulierung vor. Die Notenbank habe zudem dabei versagt, die Wirtschaftskrise zu verhindern, auch seien Milliarden an Steuergeldern bei der Bankenrettung verschwendet worden. Derzeit ist die Fed für die Aufsicht über Banken wie Goldman Sachs, Citigroup, Morgan Stanley oder Bank of America zuständig.
Auch sollen Regeln für eine geordnete Abwicklung von in Schwierigkeiten geratenen Finanzinstituten gefunden werden. So soll eine Wiederholung der Ereignisse vom Herbst 2008 verhindert werden, als die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers eine Vertrauenskrise an den Weltmärkten ausgelöst hatte. Im Unterschied zu Lehman wurde später der strauchelnde Versicherungsriese AIG gerettet. Dodds Vorschlag sieht nun vor, dass der Einlagensicherungsfonds FDIC die Befugnis erhalten soll, in Schieflage geratene Finanzfirmen aufzuspalten.
Strittig zwischen den Vertretern beider Parteien ist dagegen noch, ob eine Verbraucherschutzbehörde geschaffen werden soll. Im Entwurf des Repräsentantenhauses ist die Gründung einer derartigen Stelle vorgesehen. |