Darauf lassen die vielen täglichen Klicks schließen, obwohl nunmehr für 2 Folgejahre kein
Jahresabschluß veröffentlicht und keine HV für Haldane stattgefunden hat.
Zur besseren Einschätzung daher meine Meinung, weshalb die Deutsche Börse ein listing verweigert hatte, obwohl eine BaFin-Billigung angeblich vorgelegen hatte:
1. Einschlägige Vorschriften wie z.B. HGB 313 sehen zwingend vor, daß eine Bilanz in der
Währung des Hauptsitzes der Konzerngesellschaft erstellt werden muß (also in Pfund der
Isle of Man
2. Bei Einbindung von Teiien in nicht konvertierbarer Währung ist dies im Anhang genau zu
erläutern (7. EU-Richtlinie) mit:
Anteil;
angewandtem Graumarktkurs ( der günstigere Zentralbankkurs darf hier nicht genommen
werden, weil eine Genehmigung nur vorliegen würde, hätte man vorher Devisen nach Nigeria
geschickt;)
Stichtags- oder Zeitbereichskurs
Da jedoch das gesamte Vermögen in konvertierbarer Währung bestehjt, nicht nur Teile von
einer Konzerntochter, sind Zweifel angebracht, ob eine Darstellung in fester Währung
überhaupt möglich ist ( wäre wichtig, falls man deutsche Gesellschaft gründen wollte)
3. Ein Testat eines europäischen Wirtschaftsprüfers. ( fehlt; der hätte die Bilanz in vorliegender
Form nach meiner Meinung auch nicht absegnen können.)
Alles nachzulesen unter
www.dasWirtschaftslexikon.comWie es zur BaFin-Billigung nach dem Besuch eines Mitarbeiters in Lagos gekommen ist, darüber kann man sich seine eigenen Gedanken machen. Dies hat aber keine Rolle gespielt, weil die Deutsche Börse aufmerksamer war.
Die immer noch Investierten sollten sich vor diesem Hintergrund überlegen, welche Chance eine deutsche Gesellschaft hätte, würden alle Regeln beachtet werden. Insbesondere auch, da die weiche Währung Naira inzwischen abgestürzt ist.