Im aktuellen Nebenwert-Journal Extra, bei dem die GBS ja schon länger zum Favoriten zählt, beschäftigt man sich mit der HV Verschiebung. Der ausschlaggebende Punkt war wohl der erste Satz unter TOP 6 zu den Wahlen des Aufsichtsrates. Da ist wohl bei der Tagesordnung vergessen worden, neben den §§ 95 und 101 den § 96 Abs. 1 aufzuführen. Da dieser die Zusammensetzung des Aufsichtsrates regelt, wäre bei einer Abstimmung über den neu zu wählenden Aufsichtsrat die Folge ein nichtiger Beschluss gewesen. Das wollte der Alleinvorstand natürlich nicht riskieren. Ich denke, die Verschiebung der HV hat für die Aktionäre auch einen Vorteil. Durch den späteren Zeitpunkt kann der Vorstand nach dem hervorragenden 1. Halbjahr sicherlich bereits eine Aussage zum 3. Quartal machen. Sollten die Zahlen, wie eigentlich erwartet, weiter so gut sein, können wir Aktionäre uns dann bestimmt schon auf eine Dividende in 2016 von mindestens gleicher Höhe freuen. Da sollte den Kurs dann endlich mal beflügeln, ganz abgesehen von der TOP-Dividendenrendite. |