Abschließend seien die Schadensersatzforderungen gegen RTL und andere TV-Sender erwähnt. Hier laufen bereits die Klagen dem Grunde nach, Gutachten zur Höhe gehen von 1-4 Mio. € Gewinnausfall aus. Diese Forderungen sind so sicher, daß TC diese in die Bilanz einbuchen mußte (nicht konnte!). Seit 25.6.2004 hat der BGH endgültig bestätigt, daß sämtliche einstweiligen Verfügungen zu Unrecht ergangen sind. Eine Revisionsmöglichkeit für RTL besteht nicht mehr, TC hat Schadensersatzanspruch. Adhoc: RTL muss TC Schadensersatz zahlen
14.3: RTL muss der TC Unterhaltungselektronik den entstandenen und zukünftigen Schaden aus ungerechtfertigten einstweiligen Verfügungen bezahlen. Zur Adhocmeldung (deutsch) (englisch) |