Nein.
Gesetzt den Fall, eine Firma hat 1 Mio Schulden, 500.000 liegen am Lager - und 100.000 liegen in der Kasse - sie ist somit mit 400.000 überschuldet - aber sie kann ihren Verpflichtungen (Finanzamt, Gehälter, Lieferantenzahlungen) noch nachkommen, also ist sie liquid - und somit nicht insolvent.
Die Schulden hat diese Firma, weil sie sich Geld ausgeliehen hat und der Schuldner verzichtet bis auf Weiteres auf die Rückzahlung (Konkret: er stimmt zu, dass er von allen Gläubigern als letztes befriedigt wird)
Somit ist diese Firma nicht konkursreif.
Ist die Kasse leer, dann ist sofort und umgehend Konkurs anzumelden, damit nicht weitere Kosten auflaufen (zB Gehälter, Mieten etc.) und die Gläubiger so geschädigt werden.
Wenn aber die Kassa noch Geld hat, aber der Rangrücktritt bei der nächsten Bilanz nicht mehr bestätigt wird, dann ist die Firma zwar nicht insolvent, aber überschuldet - und das ist in Österreich ein Konkursgrund. In anderen Ländern nicht zwingend, da kann zB der Kreditgeber, zB Safbon den Kreditnehmer klagen und es gibt vielleicht eine Einigung - oder er hat Zeit, neue Kredite aufzunehmen - jedenfalls muss nicht gleich der Konkurs angemeldet werden. Das ist also von der Rechtslage des jeweiligen Landes abhängig.
Also: Überschuldung: nicht überall ein Konkursgrund (und schon gar nicht bei Rangrücktritten) Zahlungsunfähigkeit oder insolvenz: überall ein Konkursgrund |