Kommentar
Unter dem Schutzschirm kämpfen, nicht aufgebenChapter 11 gibt es nun auch in Deutschland. Im Schutze des ESUG können insolvente Unternehmen nun auch hierzulande eine Restrukturierung in Eigenregie durchziehen, ohne dabei von Gläubigern blockiert werden zu können. Ein Rettungsanker für die kriselnde Solarbranche?
Sich in Zeiten des politischen Hü und Hott bei der Ausrichtung der Restrukturierung all zu sehr auf neu definierte Rahmenbedingungen zu verlassen, kann bereits den Nukleus des erneuten Scheiterns beinhalten. So mögen die neuen EEG-Regeln zwar einen Trend weg von Photovoltaikanlagen als Renditeobjekt hin zu Systemlösungen zur eigenen Energieversorgung beinhalten, doch wie lange diese politischen Vorgaben, angesichts der aufkommenden Zweifel der Bundesregierung an der Machbarkeit und der Bezahlbarkeit der Energiewende Bestand haben werden, ist wohl nur wage einzuschätzen.
Bleibt zu hoffen, dass der Scheitelpunkt der Insolvenzwelle durchschritten ist, und bei weiter anhaltendem Wachstum der weltweiten Nachfrage, der Markt schon bald zu einem gesunden Verhältnis von Angebot und Nachfrage zurückkehrt. Doch im Zuge der aktuellen Konsolidierungswelle und der politisch intendierten Marktbegrenzung in Deutschland, rechnet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) mit einem Rückgang der Beschäftigungszahlen in der deutschen Solarwirtschaft im fünfstelligen Bereich.