komm nono7 ich helfe dir , vieleicht ist es hilfreich für dich!!
Du kannst verluste nur gegen gewinne verrechnen , wenn du über die börse vekauft hast, es muss ein handel und kostendokument vorliegen.
am besten beim finanzamt nachfragen ob eine schenkung- übertrag als verlust geltend gemacht werden kann, bei mir wurde das verneint.
wenn die aktie nicht mehr handelbar ist, kannst du sie aus dem depot entfernen lasssen, aber du kannst den verlust, falls vorhanden nicht geltent machen,.
wenn nicht mehr handelbar, muss man eben den verlust hinnehmen, das kommt bei pennys oft vor.
viele grüße bk1 |