Das ist eigentlich ganz einfach, wenn Du zum Stichtag die notwendige Aktienzahl im Depot hattest, bekommst Du entsprechend Deiner Aktienzahl das Recht für jeweils 89.212 Namenaktien der Gesellschaft jeweils eine Wandelobligation im Betrag von 500 € zu zeichnen. Wenn Du zeichnest, kannst Du entscheiden, ob Du dir die Obligationen bis zum Ablauf mit 3% verzinsen lässt, oder ob Du sie bis Dezember in Namenaktien (4.629 Stück pro Obligation) umwandelst. Wenn Du das tust, bist Du berechtigt an der zweiten Tranche anfangs 2011 in gleichem Umfang teilzunehmen. Wenn Du die dann gezeichneten Obligationen bis Dez. 2011 in Aktien wandelst, bekommst Du wieder Obligationen aus der dritten Tranche. Wenn Du die Obligationen die Du jetzt erhältst nicht wandelst wird Dir jeweils zu Ende Jahr der Zins gezahlt. Die letzten Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen der nicht gewandelten Wandelobligationen erfolgen dann bis spätestens 10. Januar 2014. Soweit die Firma finanziell in der Lage dazu ist ;-) Vorzeitige Rückzahlung der Wandelschuldverschreibung gibt es nicht, es sei denn wandelst in Aktien und stößt die zwischenzeitlich ab. |