erworben sondern Vermarktungsrechte der Duracell Starterbatterien.
Das ist schon ein grosser Unterschied. So wie Du es darstellst sieht es aus, als ob Du schon wieder irgendwelche hypothetischen Verbindungen und Mutmassungen zum Winkeleinsatz herstellen möchtest.
Wenn ich ein Lizenzmodell aufbauen möchte muss ich auch die Verträge dahingehend gestalten, dass ich nicht auf Gedeih und Verderb vom Goodwill der Lizenznehmer abhängig bin. Jede Franchisefirma hat monatliche Grundgebühren. Wenn Du als Lizenznehmer unfähig bist Dein Geschäftsmodell umzusetzen, ist das nicht Sache des Lizenzgebers. ausser das Produkt ist nicht markttauglich.
Ein Strategiewechsel ist somit absoluter Blödsinn, wenn die neuen Lizenznehmer Verträge mit Konditionen bekommen, wie die Spasstruppen in Korea, USA und Slowenien, die alle bis heute nichts solides auf die Füsse stellen konnten.
In der Aussage zu Banner: "Details des Lizenzvertrages unterliegen Stillschweigen, doch entsprechen die Bedingungen vergleichbaren Lizenzverträgen der iQ Power AG mit anderen Lizenznehmern weltweit. Der Lizenzvertrag mit Banner ist nicht exklusiv."
sind dann gleich zwei, für das neue Lizenzmadell abträgliche Teile enthalten. Das sind die Bedingungen, welche vergleichbar zu den Altverträgen sind und das ist die Exclusivität. Das um so schlimmer, wenn es keine Einsatz- Abnahmeverpflichtung gibt. |