Gemäß der Corona-Einreiseverordnung des Landes NRW vom 20. Dezember 2020 in der ab 28. Dezember gültigen Fassung sind alle Personen, die nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem anderen Risikogebiet als dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben, verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen.
Der Düsseldorfer Flughafen informiert alle ankommenden Passagiere mit Lautsprecheransagen und Aushängen über diese Testpflicht.
Am Airport besteht auf der Abflugebene die Möglichkeit, sich am Testcenter des Anbieters Centogene auf Covid-19 testen zu lassen. Das Test-Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. |