Der Bundesanzeiger listet nur Investoren auf die mehr als 0,5% der Aktien Leerverkauft haben, da für diese Investoren eine Meldepflicht besteht, wer weniger als 0,5% Leerverkauft hat ist im Bundesanzeiger nicht zu finden. Über die Archivfunktion des Bundesanzeiger, kann man jedoch feststellen ob ein Investor einmal mehr als 0,5% Leerkverkauft hatte und wieweit er diesen Wert gesekt hatte (z.b. von 0,55% auf 0,49%) was danach geschieht ist nicht bekannt, da es unter der Meldeschwelle liegt. Die Angabe des Bundesanzeigers gibt somit die Mindestmenge an Leerverkauften Aktien an, wieviel Aktien wirklich Leerverkauft sind weiß jedoch niemand. |