Wien – Solidarität ist das Wort der Stunde in der Deutschen Bundesliga.
Beinahe die gesamte Liga stellt sich in der „Doping-Causa“ um ÖFB-Legionär Andreas Ibertsberger und Christoph Janker geschlossen hinter Hoffenheim.
Grund-Tenor: Ein Jahr Sperre für mutmaßlich zehn Minuten Verspätung beim Antritt der Doping-Kontrolle wäre eine unverhältnismäßige Sanktion.
Kölns Manager Michael Meier polterte gar: „Das wäre eine Ungeheuerlichkeit sondergleichen!“
„Sie sollten besser informiert sein“
Nun meldete sich mit Dirk-Reiner Martens ausgerechnet jener Richter zu Wort, der aufgrund eines ähnlichen Sachverhalts für einen Präzedenzfall gesorgt hat.
Der Berliner leitete jenes Schiedsverfahren des internationalen Sportgerichtshofs CAS, in dem die beiden Italiener Daniele Mannini und Davide Possanzini für 30 Minuten Verspätung bei der Doping-Kontrolle für ein Jahr gesperrt wurden.
„Sie sollten besser informiert sein und es differenzierter sehen. Das Prinzip der Doping-Kontrollen als solches kann man nicht infrage stellen. Das wäre ungeheuerlich“, kritisiert Martens in der Tageszeitung „Die Welt“ die Aussagen verschiedener Fußball-Funktionäre.
Der Jurist erklärt klipp und klar: „Die Standardsperre für einen Dopingverstoß, zwei Jahre, kann ermäßigt werden bei nicht wesentlichem Verschulden, aber um höchstens die Hälfte. Weniger als ein Jahr geht also nicht. Es sei denn, es liegt kein Verschulden vor.“
Ausmaß der Verspätung habe „keinen Einfluss“
Darüber, ob das Verschulden bei Ibertsberger und Janker liegt, wird in den kommenden Wochen und Monaten trefflich gestritten werden.
Die beiden Spieler wurden vom DFB-Kontrollausschuss bereits um eine schriftliche Stellungnahme gebeten.
Von Hoffenheimer Seite wurde bereits begonnen, die ominösen Ereignisse nach Schlusspfiff des Gladbach-Spiels infrage zu stellen. So hinterfragte Manager Jan Schindelmeister öffentlich, ob die Verspätung überhaupt zehn Minuten betragen habe (LAOLA1 berichtete).
Der Umfang der Verspätung habe auf das Ausmaß der Strafe jedoch „keinen Einfluss“, erklärte Martens dem „DSF“.
Dabei spiele es auch keine Rolle, dass die Proben negativ ausgefallen sind. „Wer nicht pünktlich erscheint, begeht einen Dopingverstoß. Es geht einzig und allein um die mögliche Verschleierung des Dopings. Laut Statuten müssen sie umgehend zur Doping-Kontrolle erscheinen“, konkretisiert Martens in der „Welt“.