Lotto-Revolte gegen Bundeskartellamt Trotz einer Abmahnung des Bundeskartellamtes weigern sich eine Reihe von Lotto-Gesellschaften, Tippscheine wieder im Internet anzubieten. Inzwischen funktioniert der Online-Tipp nur noch in zwei Bundesländern.
Online-Lotto gibt es nur noch in zwei Bundesländern - die anderen Länder weigern sich, einer Abmahnung des Kartellamtes zu folgen Foto: dpaDas Bundeskartellamt hatte am Dienstag zahlreiche staatliche Lottogesellschaften mit einer Abmahnung dazu aufgefordert, ihre erst vor rund zwei Wochen gesperrten Online-Angebote wieder zu öffnen. Die Gesellschaften hätten nun bis Ende des Monats Zeit, eine Stellungnahme zu der Aufforderung abzugeben, sagte eine Sprecherin der Bonner Behörde.
Doch die Lotto-Gesellschaften der meisten Bundesländer lassen ihr Online-Angebot weiter abgeschaltet. Bei West-Lotto in Nordrhein-Westfalen wird die Abmahnung des Bundeskartellamtes derzeit noch von Juristen geprüft – den Online-Tipp aber gibt es vorerst weiter, ebenso wie in Niedersachsen. Schleswig-Holstein dagegen hat sein Online-Angebot inzwischen auch eingestellt.
Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) kritisierte die Kartellamtsentscheidung als „völlig unverständlich“. Mit der Ankündigung, die Lotteriegesellschaften der Länder zur Öffnung des Internetangebotes zu zwingen, überschreite das Bundeskartellamt „endgültig seine Kompetenzen“, erklärte der Minister am Mittwoch in München. Gegebenenfalls werde man gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Kommen die Länder der Forderung des Bundeskartellamtes nach einem bundesweiten Online-Angebot nicht nach, drohen ihnen empfindliche Strafen. Zuletzt hatten die Wettbewerbshüter mit Zwangsgeldern bis zu einer Million Euro gedroht. Andererseits gelten die Lotto-Konzessionen nur für das jeweilige Bundesland.
Das Kartellamt fordert, dass die Lottogesellschaften ihre bisher regional begrenzten Internetangebote bundesweit öffnen. Hintergrund sind die bislang unterschiedlichen Gebühren für das Lotto-Spiel im Internet. Bislang teilen die Staatslotterien den Markt und die Einnahmen - inklusive der im Internet getippten Einsätze - nach Bundesländern auf. Die Online-Kunden müssen bei ihrer Registrierung ihren Wohnort angeben und werden so gezwungen, bei der Lottogesellschaft ihres Bundeslandes zu spielen und teilweise Preisnachteile hinzunehmen. Das sei eine unerlaubte Aufteilung des Marktes, kritisierte das Kartellamt.
Private Lottovermittler wie Fluxx und Tipp24 sind von dem Streit zwischen dem Kartellamt und den staatlichen Anbietern nicht unmittelbar betroffen. Sie haben sich von der Sperrung des Online-Angebots der staatlichen Gesellschaften sogar mehr Zulauf versprochen.
Artikel erschienen am 22.11.2006 |