1. In jedem vernünftig formulierten NDA steht eine Regelung, nach der der Empfänger vertraulicher Informationen nicht mehr zur vertraulichen Behandlung derjenigen Informationen verpflichtet(!) ist, die ohne sein Zutun öffentlich bekannt geworden sind. Das ist eine sinnvolle Regelung. 2. Happy hatte selbst vor vielen Jahren auf Ariva Informationen preisgegeben, mit deren Hilfe man seinen Namen und seine Anschrift (und einiges mehr) leicht feststellen konnte. Allerdings hat er nach meiner Erinnerung dabei niemals seinen Vornamen direkt preisgegeben (den Nachnamen schon). 3. Nimmt man die genannten NDA-Kriterien als Maßstab, dann könnte man es für erlaubt halten, die von Happy selbst genannten Informationen weiter zu geben. Aber auch das würde noch lange nicht bedeuten, dass man deshalb den daraus nur _ableitbaren_ vollständigen Klarnamen publik machen darf. 4. Aber abgesehen davon: Nicht alles, was man (vielleicht) darf, sollte man auch tun. Es gibt auch Regeln der Höflichkeit, und die sollte man nach Möglichkeit auch gegenüber solchen Menschen beherzigen, die sich selbst nicht immer daran halten. Und die Weitergabe von Klarnamen gehört sich nun mal nicht. Auch nicht, wenn es andere schon vorher getan haben. 5. Manch einer von denen allerdings, die sich jetzt darüber ereifern, dass Alice Happys Klarnamen preisgegeben hätte, mögen sich bitte an die eigene Nase fassen. Denn in diesem Thread wurde auch so allerlei über Alice kundgetan.... . |