Wenn der Insolvenzplan die Aktionäre nicht berücksichtigt, kann man sich immer noch über rechtliche Mittel wehren.
Beispiel IVG:
IVG-Aktionäre wehren sich gegen Totalverlust
Den Aktionären der insolventen IVG Immobilien AG droht der Totalverlust ihres Geldes. Grund ist der Insolvenzplan des Unternehmens. Der Plan sieht vor, das Grundkapital der IVG auf Null herabzusetzen und es anschließend im Wege einer sogenannten Barkapital-erhöhung zu erhöhen. „Die Altaktionäre haben keine Möglichkeit, an dieser Kapitalerhöhung teilzunehmen, da Ihr Bezugsrecht ausgeschlossen wird. Damit würden sie sämtliche Rechte als Aktionäre verlieren“, erläutert Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).
„Die IVG-Aktionäre sind bereit, Verantwortung für die Zukunft des Unternehmens zu übernehmen, doch dafür müsste ihnen das Bezugsrecht zumindest angeboten werden. Was jetzt passiert, ist gleich auf zwei Ebenen eine kalte Enteignung, gegen die rechtlich vorgegangen wird“, stellt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler fest. Die DSW wird den Fall intensiv begleiten.
„Alle Aktionäre, die auf der Gläubigerversammlung widersprochen und gegen den Plan gestimmt haben, können gegen diese Enteignung mit einer sofortigen Beschwerde nach Paragraph 253 der Insolvenzordnung vorgehen“, sagt Bergdolt. Für die von der DSW auf der Versammlung vertretenen IVG-Aktionäre sei entsprechend Widerspruch eingelegt worden. Das Zeitfenster, in dem IVG-Aktionäre die Möglichkeit haben, sich zu wehren, ist allerdings nur klein. Bis spätestens zwei Wochen nach Bestätigung des Insolvenzplanes durch das zuständige Gericht muss die Beschwerde eingereicht werden.
Die Frist beginnt mit Verkündung und Zustellung beziehungsweise Bekanntgabe des planbestätigenden Beschlusses, was für den 17. Mai 2014 erwartet wird. „Das Bezugsrecht selbst stellt einen Wert dar, der den Altaktionären jetzt auch noch genommen werden soll. Wir gehen davon aus, dass dieser geplante Ausschluss des Bezugsrechts eine kalte Enteignung ist, die mit den gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar sind“, resümiert DSW-Vizepräsidentin Bergdolt.
Betroffene IVG-Aktionäre können sich unter der Mailadresse „dsw@dsw-info.de“ bei der Schutzvereinigung melden, um weitere Informationen abzufragen.
Pressemitteilung vom 12. Mai 2014 |