- aber so ganz faul sind sie doch nicht:
Nicht immer sind es nur die Schüler, die den Unterricht schwänzen. In der Kleinstadt Bad Oldesloe traf ein Grundschüler seinen offiziell krankgeschrieben Lehrer auf einem Trödelmarkt, wie er dort aufgearbeitete Möbel verkaufte. Ein späteres Disziplinarverfahren ergab, dass der Lehrer zwar krankgeschrieben sei, er jedoch - wäre er in der Schule gewesen - zum Zeitpunkt des Möbelverkaufs den Unterricht schon hinter sich gehabt hätte. Ein merkwürdiges Verständnis von den Arbeitszeiten eines Lehrers in der Schulbehörde.
Noch dreister ist der Fall eines Lehrers in Hessen. Er fühlte sich den Schulanforderungen nicht gewachsen und ließ sich nach ärztlichem Attest mit 46 Jahren früh pensionieren. Das hielt den Mann jedoch nicht davon ab, an einer Berufsschule in Bern anzuheuern. Seine Begründung: Die Unterrichtsbedingungen seien in der Schweiz besser, deshalb könne er dort auch seinen Job erfüllen. Deutsche Teilrente plus Schweizer Lehrergehalt - das klingt nach Lottogewinn mit Zusatzzahl.
Doch als die Hessen davon Wind bekamen, klagten sie gegen den Reisepädagogen. Nachdem etliche Gutachter dem Mann ein schwaches Nervenkostüm bescheinigten, kam ein erneutes Obergutachten inzwischen zu einem anderen Ergebnis. Der Lehrer sei voll unterrichtsfähig. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verurteilte daher auch den Mann zur Rückkehr in den Hessischen Schuldienst (Aktenzeichen 1 A 1201/07). |