Könnte für uns einen Doppeltbesteurung werden???? Meinungen?
newflow
Re: Keine
Dienstag, Mai 14, 2024 8:10:07 PM Beitrag# von 727878 Steuereinbehalte durch den Liquidationstreuhänder. Der Liquidationstreuhänder kann alle Beträge einbehalten und an die zuständige Steuerbehörde zahlen, die gemäß dem IRC oder einer Bestimmung eines ausländischen, bundesstaatlichen oder lokalen Steuergesetzes in Bezug auf eine Zahlung oder Ausschüttung an die Inhaber von Liquidationstreuhandanteilen einbehalten werden müssen. Alle derartigen einbehaltenen und an die zuständige Steuerbehörde gezahlten (oder bis zur Klärung der Notwendigkeit des Einbehalts treuhänderisch verwahrten) Beträge werden für alle Zwecke des Treuhandvertrags als an die Inhaber von Liquidationstreuhandanteilen ausgeschüttete Beträge behandelt. Der Liquidationstreuhänder ist befugt, von den Inhabern von Liquidationstreuhandanteilen die Steuerinformationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Sozialversicherungsnummern oder andere Steueridentifikationsnummern) einzuholen, die der Liquidationstreuhänder nach seinem alleinigen Ermessen für die Durchführung des Plans, der Bestätigungsverfügung und des Treuhandvertrags für erforderlich hält. Um Ausschüttungen nach dem Plan zu erhalten, müssen alle Inhaber von Liquidationstreuhandanteilen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inhaber von zulässigen vorrangigen Schuldverschreibungsansprüchen, zulässigen nachrangigen Schuldverschreibungsansprüchen, zulässigen CCB-1-Garantieansprüchen, zulässigen CCB-2-Garantieansprüchen, zulässigen allgemein ungesicherten Ansprüchen, Zugelassene verspätet angemeldete Forderungen, zugelassene PIERS-Forderungen, zugelassene vorrangige WMB-Schuldverschreibungsforderungen, zugelassene Vorzugsaktienanteile, zugelassene Stammaktienanteile, Inhaber von Dime-Warrants und annehmende nicht anmeldende Inhaber vorrangiger WMB-Schuldverschreibungen, die in jedem Fall eine Freigabe gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 41. 6 des Plans) sind verpflichtet, sich gegenüber dem Abwicklungs-Treuhänder auszuweisen und steuerliche Informationen sowie die Einzelheiten ihrer Beteiligungen in dem Umfang anzugeben, den der Abwicklungs-Treuhänder für angemessen hält, und zwar in der Art und Weise und in Übereinstimmung mit den Verfahren, die der Abwicklungs-Treuhänder von Zeit zu Zeit für diese Zwecke festlegt. Diese Identifizierungsanforderung gilt im Allgemeinen für alle Inhaber, auch für diejenigen, die ihre Ansprüche auf den Namen der Gesellschaft lautend halten. Sie führen diese LTIs also in einem BUCH EINTRAG. |