Sonntag, 11. September 2005 Bundesagentur für Arbeit Starthilfe für Prostituierte
Arbeitslose können sich mit Zuschüssen der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Prostituierte selbstständig machen. Das gehe aus einem Schreiben von BA-Chef Frank-Jürgen Weise an den CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Fuchtel hervor, berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus". In seinem Schreiben bestätigte Weise, "dass die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Bereich der Prostitution mit Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld nicht ausgeschlossen ist". Voraussetzung sei - wie bei anderen Förderungen der Selbstständigkeit auch - unter anderem "eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts". Weise erwähnte zwar "konkrete Einzelfälle". Da die BA aber keine entsprechende Statistik führe, gebe es keine Zahlen. Die BA sei zu den Zuschüssen gesetzlich verpflichtet, da das 2002 von Rot-Grün in Kraft gesetzte Prostitutionsgesetz sexuelle Dienstleistungen rechtlich absichere. |